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Textform im Mietrecht - Erklärungen des Mieters, Vermieter

Manche Erklärungen müssen nach dem Gesetz in Textform abgegeben werden. Was bedeutet die Anforderung Textform im Mietrecht für Mieter von Wohnungen?

Anforderungen an die Textform im Mietrecht - welche sind das?

Die Textform ist erfüllt, wenn

  • die Erklärung lesbar ist und
  • die Person des Erklärenden nennt und
  • auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.

Erklärungen in Textform - Aufbewahrung, Speicherung

Die Textform soll sicherstellen, dass der Empfänger eine an ihn persönlich gerichtete Erklärung
so aufbewahren oder speichern kann, dass er für angemessene Zeit wieder darauf zugreifen,
und die Erklärung unverändert wiedergeben kann.

Wenn für ein Schreiben die Textform genügt, ist eine persönliche Unterschrift nicht erforderlich

Im Unterschied zur Schriftform ist bei der Textform keine eigenhändige Unterschrift erforderlich - aber natürlich auch nicht schädlich.
Schriftform im Mietrecht 

Abgabe von Erklärungen in Textform - was ist ausreichend um die Textform einzuhalten?

Für die Textform ausreichend ist 

- das FAX, Telefax 

- das Computerfax (auch ohne eingescannte Unterschrift) 

- die e-Mail

- die SMS. 

- Messenger Dienste:
Nachrichten mit Messenger-Dienst an Vermieter - WhatsApp, Facebook 

Beispiele für die Einhaltung der Textform, wenn der Mieter schreibt

Die Textform ist z.B. ausreichend bei: 

Hinweis


Mieter sollten darauf achten, dass auch für eine Erklärung, die in Textform abgegeben wird, ggf. ein Zustellungsnachweis wichtig werden kann.

Dies ist zum Beispiel erreicht, wenn der Empfänger einer eMail konkret auf den Inhalt der abgesandten Mail reagiert. Weitere Hinweise:

Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

Beispiele für Erklärungen des Vermieters an Mieter in Textform

Auf Vermieterseite reicht die Textform z.B. für: 



Hinweis

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