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Als Mieter Besuch bekommen - Besuch bringt Haustier, Hund mit

Manche Vermieter haben etwas dagegen, wenn sich Besuch bei ihrem Mieter einfindet, der / die Besucher einen Hund als Haustier haben.

Daher kommt es öfter zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern, wenn Besucher einen Hund dabei haben, der Besuch auch in der Wohnung des Mieters übernachtet.

Besuch des Mieters bringt Hund mit, ist das erlaubt?

Vermieter argumentieren, der Hund sei nicht erlaubt, denn im Mietvertrag stehe, dass eine Tierhaltung zu genehmigen sei.

Muss für solche Fälle eine Erlaubnis für die Tierhaltung in der Wohnung bestehen, z.B. wenn der Besuch ein paar Wochen Gast bei Mietern ist, oder ist dann ein Hund erlaubt?

Ist das dann tatsächlich so, ist das dann ein Verstoß gegen den Mietvertrag entsprechend einer nicht genehmigten Tierhaltung?

Vermieter spricht wegen Hund Verbot für Mieter, Besucher aus - kein Zutritt zum Haus

Manchmal versuchen Vermieter sogar Besuchern mit Hund den Zutritt zum Haus persönlich zu verbieten. Begründet wird dies damit, dass sich im Haus Hunde nicht aufhalten dürfen, Hunde nicht erlaubt sind.

Als Mieter Besuch bekommen - Besucher bringen einen Hund mit

Das Hausrecht des Vermieters berechtigt ihn nicht, zu verbieten, dass mal ein Hund im Haus bei Mietern ebenfalls zu Besuch ist.

Der Besuch (mit Hund) darf auch in der Wohnung des Mieters übernachten.
Wie viele Tage, Wochen oder Monate dürfen Mieter Besuch haben? 

Besuch des Mieters hat einen Hund - darf der Vermieter das verbieten?

Der Vermieter muss einen wesentlichen Grund für ein Verbot haben, sonst kann er kein Verbot aussprechen. Befürchtungen, der Hund könne störend sein, reichen nicht für ein Verbot aus. 

Hinweis


Von dem Hund darf keine Gefahr, Bedrohung für andere Mieter ausgehen. Wäre dies der Fall, dann kann der Vermieter verlangen, dass der Hund entfernt wird.​​​​​​

Besuch des Mieters - Gast, Gäste haben einen Hund - Verstoß gegen Mietvertrag

Der Hund eines Besuchers ist nicht vergleichbar mit der Haltung eines Haustiers durch den Mieter. 

  • Mieter brauchen den Vermieter nicht um Erlaubnis zu fragen, ob ein Besuch mit Hund im Haus bzw. in der Wohnung sein darf.

Tierhaltung in der Wohnung nicht erlaubt - ein Hund ist häufig in der Wohnung des Mieters

Bekommen Mieter häufig Besuch über einige Tage und ist ein Hund dabei, dann kann dies allerdings zu Schwierigkeiten führen, wenn keine Erlaubnis zur Hundehaltung bzw. Tierhaltung erteilt ist.

  • Gerichte haben in solchen Fällen schon entschieden, dass man bei häufigen Aufenthalten eines Hundes bei einem Mieter nicht mehr von einem "vorübergehenden Aufenthalt" ausgehen kann - dies kann dann als "unerlaubte Tierhaltung" gewertet werden. 
  • Der Vermieter kann dann eine Abmahnung aussprechen. Hält man sich nicht an das Verbot, dann kann das im Wiederholungsfall zur Kündigung des Mietvertrages führen.

Gleiches gilt z.B. auch für die Fälle, in denen Mieter häufig auf einen Hund aufpassen: 
Pflegehund - Als Mieter auf einen Hund aufpassen


    Redaktion


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