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Sozialer Wohnungsbau - Erhöhung von Pauschalen ab 1.1.2017

Ab 1. Januar 2017 werden im Sozialen Wohnungsbau die Pauschalen für Instandhaltung und für Verwaltung leicht erhöht.

Sozialwohnungen - Anhebung der Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau

Für preisgebundene Wohnungen, die als Sozialer Wohnungsbau geschaffen worden sind, wird eine sogenannte Kostenmiete verlangt: 
Wie ergibt sich die Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau? 

Darin ist auch eine Instandhaltungspauschale und eine Verwaltungspauschale enthalten. 

  • Alle drei Jahre werden diese Pauschalen an die Preisentwicklung angepasst, so auch zum 1.1.2017.

Die Verbraucherpreise stiegen in den letzten drei Jahren um 1,89 %. Die Pauschale für Verwaltung wird entsprechend angehoben.

Hinweis


Bei den Instandhaltungskosten ist die Wirkung noch etwas komplizierter, weil diese Kosten nach Baualtersklassen unterschiedlich sind - es kann also sein, dass Ihre Wohnung zum Jahreswechsel in eine ältere Baualtersklasse rutscht und dadurch ingesamt höhere Instandhaltungskosten angesetzt werden können.

Der Vermieter muss eine entsprechende Mieterhöhungserklärung schicken. Lassen Sie diese Erhöhungserklärung sorfgältig prüfen. Möglicherweise sendet der Vermieter auch erst später eine Mieterhöhungserklärung - dann muss besonders geprüft werden, ob die Erhöhung auch nachträglich - für die bereits abgelaufenen Monate - verlangt werden kann.