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Falsche Angaben, falsche Werte im Energieausweis

Mieter beschweren sich öfter darüber, dass der tatsächliche Energieverbrauch deutlich höher ist als im Energieausweis angegeben, die Angaben nicht stimmen, die Heizkosten zu hoch sind. Kann ein falscher Energieausweis zu einer Haftung des Vermieters führen bzw. muss der Vermieter dafür soregen, dass durch Energiesparmaßnahmen die Werte erreicht werden?

Angaben im Energieausweis sind zu positiv, Energiekosten des Mieters zu hoch

Gründe für einen höheren Energieverbrauch können z.B. sein:

  • Das persönliche Heizverhalten 
  • fehlerhafte Grundlagen für die Berechnung des Energieverbrauchs

Falsche Werte im Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) kann eine mangelhafte, unvollständige Erfassung der Gebäudeeigenschaften für eine fehlerhafte Berechnung verantwortlich sein.

Bei einer Auswertung für ein und dasselbe Gebäude wurden deshalb schon erhebliche Abweichungen zum jeweils ermittelten Primärenergiebedarf festgestellt.

Falsche Werte im Verbrauchsausweis

Die Werte im verbrauchsorientierten Energieausweis sind maßgeblich vom persönlichen Heizverhalten der Nutzer bestimmt. Angegebene Werte sind daher für die Zukunft nur selten zutreffend. Wenn sich die Personenzahl in einer Wohnung ändert, oder künftig z.B. Rentner statt Berufstätige eine Wohnung nutzen, werden schon aus diesen Gründen die Verbrauchswerte abweichen.

Energieausweis, falsche Angaben - energiesparende Maßnahmen durchsetzbar?

Obwohl der Gesetzgeber den Vermieter verpflichtet hat, bei Neuvermietung den künftigen Mietern den Energieausweis vorzulegen:

  • Der Energieausweis wird nicht Bestandteil des Mietvertrags!
  • Der in einem Energieausweis ausgewiesene energetische Zustand eines Gebäudes, die festgestellten Werte zum Energieverbrauch, insbesondere ein (günstiger) Energieverbrauch, sind damit keine dem Mieter vertraglich zugesicherten Eigenschaften für das Haus, die Wohnung.
  • Es können deswegen keine Energiesparmaßnahmen gegen den Vermieter durchgesetzt werden

Mietminderung wegen falscher Werte im Energieausweis

Mieter können mietrechtlich keine Mietminderung wegen eventuell hoher Energiekosten geltend machen, wenn die Werte im Energieausweis nicht richtig sind.

Haftung des Vermieters wegen falscher Werte im Energieausweis

Eine Haftung des Vermieters kann in Betracht kommen, wenn bewusst falsche Angaben gemacht wurden. Dies muss jedoch zu beweisen sein.

Wäre der Beweis zu führen, dann könnte ggf. der Mietvertrag angefochten werden, auch ein teilweiser Schadenersatz für Energiekosten ist denkbar.


Redaktion


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