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Strafanzeige gegen den Vermieter

Es können besondere Situationen auftreten, durch die sich Mieter veranlasst sehen, eine Strafanzeige gegen ihren Vermieter zu erstatten.

Voraussetzung für Strafanzeige gegen Vermieter

Voraussetzung ist, dass eine nach dem Gesetz strafbare Handlung vorliegt. Immer kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt, das als so schwerwiegend einzuordnen ist, dass eine Strafanzeige Sinn macht.

Fälle, Beispiele in denen sich der Vermieter strafbar machen kann

Grundsätzlich kann bei strafbarem Handeln Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden.

  • Aber Vorsicht:
    ​​​​​​​Weil das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis in beiden Richtungen Rücksichtnahme fordert, erlaubt die Rechtsprechung in der Regel nicht die sofortige Strafanzeige.

Strafbarkeit kann z.B. vorliegen

- bei Betrug (z.B. Täuschung bei Betriebskosten),

- Untreue (z.B. nicht ordnungsgemäße Anlage, Zugriff auf Kaution),

- Hausfriedensbruch
(z.B. Eindringen in Wohnung oder Keller),

- Sachbeschädigung,

- Körperverletzung,

- Beleidigung. 

Srafanzeige gegen Vermieter - Mieter kann Vorwurf nicht beweisen

Stellen Mieter leichtfertig, z.B. aus einem geringen Anlass heraus eine Strafanzeige gegen ihren Vermieter, ohne dass erhobene Vorwürfe tatsächlich bewiesen werden können, so kann das sehr unangenehme Folgen haben, sogar die Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.  

Kündigung Mietvertrag der Wohnung wegen zerrütteten Vertrauensverhältnis durch Vermieter

Ist die Handlung des Vermieters nicht schwerwiegend, von geringer Bedeutung oder nicht beweisbar dann riskieren Mieter eine fristgemäße oder sogar eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.

  • Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Kündigung durch den Vermieter kann dann wegen eines zerrütteten, gestörten Vertrauensverhältnis, möglich sein: 
Strafanzeige gegen Vermieter - Kündigungsgrund für Mietvertrag? 

Strafanzeige gegen Vermieter - Gerichte verlangen oft einen Einigungsversuch

Die Gerichte verlangen in der Regel, dass sich Mieter zunächst mit dem Vermieter in Verbindung setzen und versuchen eine Angelegenheit aufzuklären, eine Einigung zu versuchen.

Sofortige Strafanzeige gegen den Vermieter in besonders schweren Fällen

  • In besonderen Fällen (z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch) ist die sofortige Strafanzeige möglich.
  • Diese kann im Internet (http://www.online-strafanzeige.de/), bei der nächsten Polizeidienststelle oder der örtlichen Staatsanwaltschaft erstattet werden.


Michael Busch, Rechtsanwalt
10963 Berlin
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