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Schimmel - Zahlung des Schadens durch Mieter oder Vermieter?

Wer haftet im Falle von Schimmelbildung in der Wohnung für die Kosten der Beseitigung des Schadens, wer ist verantwortlich, der Mieter oder der Vermieter?

Schimmel in der Wohnung - welche Ursache?

Bestehen Anhaltspunkte oder sogar Beweise dafür, dass die Schimmelbildung durch Umstände hervorgerufen wurde, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, so müssen diese Argumente dem Vermieter mitgeteilt werden und der Vermieter ist aufzufordern, dass der Schaden beseitigt wird. 
Schimmel in der Mietwohnung - Ursachen, Gründe  

Schimmelbildung in der Mietwohnung - Vermieter gibt Mieter die Schuld

Wurde der Schimmel dem Vermieter gemeldet, wurde der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert, so ist es oftmals so, dass der Vermieter z.B. schreibt: â€žIhre Behauptungen treffen nicht zu, Sie haben sicher zu wenig gelüftet und sind schuld an dem Schimmelschaden“ - eine solche oder ähnliche Antwort des Vermieters reicht nicht!

  • Der Vermieter ist Mietern gegenüber in der Beweispflicht, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel verursacht sein kann.
  • Hierfür braucht der Vermieter gute Argumente, und er muss auch beweisen können, dass sie zutreffen.

Schimmelbildung in der Wohnung - Feststellung der Ursache

Mieter und Vermieter sind sich meist nicht einig über die Frage: Was ist die eigentliche Ursache des Schadens, wer muss für die Kosten der Beseitigung aufkommen? 

Nicht selten endet eine Auseinandersetzung darüber vor Gericht.

Sehr häufig muss dann ein Gutachter den Schaden untersuchen, um die Ursache für den Schimmelbefall festzustellen.

Wie Sie als betroffener Mieter vorgehen sollten, das sollten Sie mit Hilfe eines Anwaltes oder auch einer Mieterberatung unbedingt klären. 

Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der Ursache von Schimmel in der Wohnung

Mietern ist es möglich, ein selbständiges Beweisverfahren wegen der/den Ursachen der Schimmelbildung einzuleiten.

Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung

Sollten Sie eine Mietminderung wegen des Schimmelschadens beabsichtigen:
Die fachliche Beratung durch einen Anwalt ist empfohlen.

Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Vermieter hat immer den Auftrag für die Beseitigung eines Schimmelschadens zu erteilen

Die Beseitigung des Schimmelschadens hat der Vermieter in Auftrag zu geben - 

  • aber wer die Kosten zu bezahlen hat, das ist davon abhängig, wer für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist. 

Schimmel als Mieter beseitigen - dies kann eventuell mit einer Ersatzvornahme möglich sein

Wenn der Vermieter wegen der Beseitigung des Schimmels nicht reagiert, dann kommt ggf. die Beauftragung einer Fachfirma durch den Mieter in Betracht, die Beseitigung des Schadens im Rahmen einer Ersatzvornahme:

Ersatzvornahme - Mieter kann Mängel selbst beseitigen - Vorsicht! 

  • In solchen Fällen ist sehr viel auf Seiten des Mieters zu beachten, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt, Beweise gesichert werden! 
  • Es ist sehr zu raten, dass bevor eine solche Maßnahme ergriffen wird, eine rechtliche Beratung über die einzelnen Schritte des Vorgehens erfolgt - Fehler müssen vermieden werden!