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Zahlung der Mieterhöhung für Wohnung als Zustimmung zur Erhöhung

Die Zahlung einer Mieterhöhung kann durchaus als Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung  gewertet werden aber trotz Zahlung der Mieterhöhung kann der Vermieter seinen Mieter auf die Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Vermieter einer Wohnung verlangen Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Ist die bisherige Miete niedriger als die ortsübliche Vergleichsmiete, dann kann der Vermieter die Miete zwar nicht einseitig erhöhen, aber er kann verlangen, dass der Mieter einer Erhöhung - in den vom Gesetz festgelegten Grenzen - ausdrüclich zustimmt, § 558 BGB.

Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Inhaltliche Anforderungen an eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

Zustimmung der Mieter zur Mieterhöhung

Ist eine Mieterhöhung des Vermieters in Richtung auf die ortsübliche Miete rechtmäßig, so ist der Mieter verpflichtet, der Mieterhöhung zuzustimmen.

Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung 

Auch eine Teilzustimmung ist möglich.

  • Ist zwischen Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart (Mieterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. 1 Monat später) dann erhöht sich von dem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt an die Miete: 
    ​​​​​​​Mieterhöhung - ab wann erhöht sich die Miete? 

Bezahlung der Mieterhöhung für die Mietwohnung kann als Zustimmung gewertet werden

Zahlt der Mieter die Mieterhöhung kommentarlos hat aber keine Zustimmungserklärung abgegeben, dann kann der Vermieter, trotz Zahlung der Erhöhung, eine Zustimmungsklage erheben.

  • Bei Zahlung der Mieterhöhung, der neuen Gesamtmiete, wird der Mieter von den Gerichten oft so behandelt, als habe er mit der Zahlung zugestimmt (sogenannte konkludente Zustimmung).

Die Verfahrenskosten für solche Klagen hat dann der Vermieter zu bezahlen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, der Vermieter hätte die Zahlung als konkludente Zustimmung erkennen können.
Zahlung der Mieterhöhung für Wohnung als Zustimmung zur Erhöhung 

Zustimmungsklage zur Mietererhöhung - Verurteilung zur Nachzahlung der Mieterhöhung

Ist die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung durch das Gericht festgestellt, dann schulden Mieter auch die Nachzahlung aufgelaufener Beträge (nicht gezahlte Mieterhöhung).

  • Das Gesetz gewährt hierfür eine Nachzahlungsfrist von zwei Monaten. 

Eine Kündigung wegen Mietrückstandes ist in diesem Falle frühestens nach zwei Monaten möglich, wenn der Fehlbetrag bzw. die dann bestehenden Mietschulden auch dann noch nicht bezahlt sind.
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

Hinweis


Achtung: Eine Kündigung wegen anderweitiger Mietrückstände ist durch diese Sonderregelung nicht ausgeschlossen.




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