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Modernisierung - Mieter will selbst die Wohnung modernisieren

Grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter, dass dieser die Wohnung modernisiert. Eine Modernisierung durch Mieter selbst kann sinnvoll sein.

Kein Anspruch für Mieter auf Modernisierung der Wohnung durch Vermieter

Sie müssen sich normalerweise mit dem Ausstattungszustand zufrieden geben, mit dem Ihnen die Wohnung vermietet wurde.

Ausnahmen gibt es gemäß § 554 BGB nur

Anspruch des Mieters auf Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen, Modernisierung

Auch hier muss aber der Vermieter die "aufgedrängte" Modernisierung nicht bezahlen, die Kosten müssen vielmehr die Mieter der Wohnung selbst tragen.

Vermieter Mietermodernisierung vorschlagen - die Ausstattung der Wohnung verbessern

Es gibt - auch für die vorgenannten Maßnahmen, aber auch für andere Modernisierungswünsche, die Möglichkeit einer Vereinbarung über eine Mietermodernisierung.

Wenn Ihr Vermieter keine Wohnungsmodernisierung durchführen will — z.B. weil er den Aufwand scheut, nicht investieren will —  Sie selbst aber Verbesserungen mit einer Mietermodernisierung an der Wohnung vornehmen wollen, können Sie dies Ihrem Vermieter vorschlagen, z.B. ein neues Bad einbauen.  

Wollen Mieter selbst die Wohnung  modernisieren, dann ist dafür die Zustimmung, die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Mietermodernisierung - Vermieter erlaubt, Mieter bezahlen selbst

Der Grundgedanke dabei ist, dass Mieter bestimmte Arbeiten — z.B. den Einbau einer Etagenheizung, eines Bades, das Abziehen von Fußbodendielen, das Verlegen von Laminat oder Parkett — vollständig selbst organisieren und finanzieren. 

  • Manchmal gibt es Förderprogramme für eine Mietermodernisierung, mancher Vermieter gewährt auch einen Zuschuss, will dann aber vielleicht eine Modernisierungsmieterhöhung für den von ihm bezahlten Teil an der Modernisierung.

Als Mieter selbst die Mietwohnung modernisieren bietet Vorteile

Sie haben bei einer Mietermodernisierung den Vorteil, nicht nur die Arbeiten nach dem eigenen Geschmack ausführen zu können,

  • sondern auch, dass die neuen Ausstattungsmerkmale bei Mieterhöhungen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Für den Vermieter kann es auch ein Vorteil sein, Sie als Mieter in der Wohnung zu behalten.

  • Die Arbeiten müssen immer fachgerecht ausgeführt werden.
  • Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie das Risiko falsch ausgeführter Arbeiten, die Sie dann verantworten müssten, tragen können.

Modernisierung der Mietwohnung durch Mieter - Vereinbarung mit Vermieter schließen

Es ist dringend zu empfehlen, die Einzelheiten schriftlich in einer Vereinbarung zu regeln, z.B. was wird daraus am Ende des Mietvertrags, zahlt der Vermieter dann den Zeitwert, will der Vermieter den sogenannten "Rückbau" also Ausbau, verzichtet er darauf? 

Am Ende eines Mietvertrages bleibt oft die mit Genehmigung des Vermieters eingebaute Ausstattung in der Wohnung. Dies kann dazu führen, dass im Anschluss die Wohnung vom Vermieter vielleicht zu einer höheren Miete vermietet werden kann. In solchen Fällen können Mieter einen Anspruch auf eine Entschädigung zum Zeitwert für die Einbauten haben.

Sicherer ist es, das von vornherein in einer Vereinbarung zur regeln.
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter
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Mieter leistet Kostenzuschuss zur Modernisierung der Wohnung durch den Vermieter

Ein etwas anderes Modell ist der Mieterzuschuss: Hier führt der Vermieter in seiner Verantwortung die Arbeiten aus, und der Mieter gibt dem Vermieter einen finanziellen Zuschuss. 

  • Solche Zuschüsse sind als Drittmittel zu berücksichtigen, und zwar sowohl bei der Modernisierungsumlage als auch bei Mieterhöhungsverlangen zur Anhebung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Können Sie eine Mietermodernisierung durchführen, oder wollen Sie dem Vermieter einen Zuschuss zur Modernisierung geben, dann sollten Sie sich für eine rechtssichere Vereinbarung anwaltlich beraten lassen. 



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