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Kaution für Wohnung mit Sparbuch, Sparkonto leisten

Die Form, wie die Kaution für die Wohnung zu leisten ist, ist meist schon mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart. 

Vereinbarung zur Leistung der Kaution mit Sparbuch, Sparkonto - Änderung möglich?

Manchmal kann man sich mit dem Vermieter auf eine Abänderung der Vereinbarung einigen, dass die Leistung der Kaution auf andere Weise möglich ist.

  • Aber solange das nicht geschieht, ist die im Mietvertrag getroffene Regelung, wie die Kaution geleistet werden soll, verbindlich.
Hinweis


Möglich kann sein, die Mietsicherheit als Barkaution zu leisten - wenn der Vermieter zustimmt.

Auch die Stellung einer Bürgschaft ist möglich, oder der Abschluss einer Mietkautionsversicherung oder auch andere Anlageformen. 

Mietkaution für die Wohnung durch Einrichtung eines Sparbuchs, Sparkontos leisten, zahlen

Sie können ein auf Ihren eigenen Namen lautendes Sparbuch einrichten und dieses der Vermieterseite übergeben. Dann sollten Sie aber darauf achten, dass ein Sperrvermerk in das Sparbuch eingetragen wird.

  • Sie können auch ein auf Ihren Namen lautendes Sparbuch einrichten, dieses Sparbuch aber selbst behalten und das Sparbuch gegenüber dem Vermieter verpfänden: 
  • Ein Sparbuch auf den Namen des Vermieters ist für Sie nicht sicherer als die Leistung einer Barkaution.
  • Selten wird auch ein gemeinsames Sparbuch, auf den Namen des Vermieters und des Mieters angelegt, dann meist mit einem Sperrvermerk, so dass keiner ohne den anderen darüber verfügen kann.




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