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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Haftung für Rückzahlung der Kaution bei neuem Vermieter
Es kommt durchaus häufiger vor, dass im Laufe eines Mietverhältnisses ein Wechsel des Vermieters, Eigentümers erfolgt und am Ende eines Mietverhältnisses kann sich die Frage ergeben, wer gegenüber dem Mieter die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen hat, wer für die Kaution haftet.
Wechsel des Eigentümers der Mietwohnung - von wem die Kaution zurückbekommen?
Prüfung, von wem Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Mietkaution zurückverlangen können:
Hier kommt es darauf an, wann der jetzige Vermieter das Haus oder die Wohnung gekauft bzw. Eigentümer wurde.
- War der Vermieterwechsel vor dem 1.9.2001, dann haftet nur der damalige Vermieter auf Rückgabe der Kaution, nicht ein später nachfolgender, in den Mietvertrag eingetretener Vermieter / Eigentümer.
Kaution für Mietwohnung zurückbekommen - Vermieterwechsel erfolgte ab dem 01.09.2001
- Diese für den Mieter ungünstige Situation hat der Gesetzgeber für die Fälle geändert, bei denen der neue Vermieter erst seit dem 1.9.2001 das Haus oder die Wohnung gekauft hat.
Rückzahlung der Kaution - Haftung des Vermieters nach einem Verkauf der Mietwohnung
Seit dem 01.09.2001 schuldet derjenige die Rückgabe bzw. Rückzahlung der Kaution, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsendes Vermieter ist, also der aktuelle Vermieter.
Der neue Vermieter muss eine Kaution, die er übernommen hat, anlegen und verzinst zurückzahlen.
Haftung für Rückzahlung der Kaution kann auch gegenüber früherem Eigentümer bestehen
- Ist die Kaution vom jetzigen Vermieter nicht zu bekommen, so kann sich der Mieter für die Rückforderung an den früheren Vermieter halten - auch dieser hat weiterhin dafür einzustehen, dass die Kaution zurückgegeben wird.
Haftung für Kaution - neuer Eigentümer hat vom Voreigentümer keine Kaution bekommen
Die Haftung des früheren Eigentümers besteht, gleichgültig, ob im Rahmen des Eigentumsübergangs der neue Eigentümer vom Voreigentümer die Kaution erhalten hat oder nicht.
Das gilt auch dann, wenn aktuell eine Zwangsverwaltung besteht:
auch der Zwangsverwalter muss die Kaution herausgeben: Zwangsverwaltung für Mietwohnung - Kaution zurückbekommen .
Viele Vermieter möchten, wenn sie das Haus oder die Wohnung verkaufen, diese Verpflichtung loswerden und verlangen vom Mieter die Erklärung, dass er der Weitergabe der Kaution an den neuen Vermieter zustimmt und den bisherigen Vermieter aus der Haftung entlässt.
- Das kann der Mieter tun, muss es aber nicht - je nachdem, wie er den neuen Vermieter einschätzt: Ehemaliger Vermieter, Eigentümer - Zustimmung zur Weitergabe der Kaution
Redaktion
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