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Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung durch Vermieter

Eine gewerbliche Nutzung der Mietwohnung ist ohne Erlaubnis des Vermieters selten zulässig, aber es kann Ausnahmen geben

Gewerbe in der Mietwohnung ausüben - Anspruch auf Erlaubnis durch Vermieter

Eine solche Erlaubnis ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Ein Anspruch des Mieters auf die generelle Erteilung der Erlaubnis besteht nicht. 

Berufliche, teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung kann für Mieter erlaubt sein

Es gilt, dass auch für eine teilgewerbliche Nutzung die Erlaubnis des Vermieters erforderlich sein kann:
​​​​​​​Mietwohnung teilgewerblich nutzen - Erlaubnis für Mieter 

Auch wenn Vermieter gewerbliche Aktivitäten in der Wohnung grundsätzlich nicht dulden müssen, so kann es im Einzelfall möglich sein, dass ein Vermieter die teilweise gewerbliche Nutzung der Wohnung zu erlauben hat, so der BGH.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Vermieter die berufliche Nutzung der Mietwohnung genehmigen, so der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 165/08).
    - Dies ist aber immer der Prüfung des Einzelfalles vorbehalten.

Berufliche, teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung entspricht einer normalen Nutzung

Die Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung kann unter der Voraussetzung möglich sein:

- wenn sich für den Vermieter keine unzumutbaren Nachteile ergeben,

- wenn andere Mieter nicht gestört werden,

- kein oder nur ein geringer Besucherverkehr vorhanden ist,

- keine Werbung unter der Wohnanschrift als Geschäftsadresse erfolgt,

oder ganz allgemein: Die Nutzung der Wohnung durch die berufliche Tätigkeit geht nicht über eine gewöhnliche Nutzung der Mietwohnung hinaus.

Gewerbliche, teilgewerbliche Nutzung Wohnung - Vermieter verlangt Gewerbezuschlag

Es ist möglich, dass der Vermieter dann einen Zuschlag auf die Miete verlangt.

  • Eine unerlaubte gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung stellt, ggf. nach Abmahnung, einen Grund für eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter dar.


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