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Duldung der Modernisierung - Vermieter will Zustimmung

Vermieter verlangen öfter von ihren Mietern, dass diese die Zustimmung für eine Modernisierung erteilen, sich mit der Modernisierung einverstanden erklären.

Modernisierung der Mietwohnung - ist die Zustimmung des Mieters erforderlich?

Nach dem Gesetz ist eine Zustimmung nicht erforderlich, es reicht, dass Sie die Modernisierung dulden, die Modernisierungsmaßnahmen geschehen lassen, § 555d BGB. Folge ist dann in der Regel auch die Pflicht zur Zahlung der Mieterhöhung.

  • Wenn Sie Handwerker in Ihre Wohnung lassen, die die Ausstattung Ihrer Wohnung verbessern sollen, dann "dulden" Sie diese Modernisierung, selbst wenn Sie dagegen protestieren.
  • Es ist frühzeitig zu prüfen, welche Gegenargumente gegen die Modernisierungsmaßnahmen sprechen.

  • Insbesondere wenn Sie wegen persönlicher Härtegründe die Modernisierungsmaßnahmen nicht ertragen können, oder wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit die anschließende Mieterhöhung nicht bezahlen können, muss das frühzeitig der Vermieterseite mitgeteilt werden, innerhalb einer ziemlich kurzen Frist.

  • Finden Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung statt, dann kann es eventuell sinnvoll sein, bei Gericht eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, diese Arbeiten zu unterbinden. Das muss allerdings sehr genau geprüft werden, z.B. bei Aufbau eines Baugerüsts.

Hinweis


Verweigern Mieter unberechtigterweise die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen,so kann dies zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen, möglicherweise sogar ein Grund zur Kündigung des Mietvertrags sein.

Sind Mieter nach dem Gesetz zur Duldung der Modernisierung verpflichtet?

Viele Vermieter fordern die Mieter auf, innerhalb einer kurzen Frist zu erklären, ob sie die Modernisierung dulden werden. Eine Rechtspflicht, solch eine Erklärung abzugeben, gibt es nach dem Gesetz nicht.

Aber:

  • Wenn Sie jedoch nicht antworten, kann der Vermieter bei Gericht eine Duldungsklage einreichen,

  • immer kann er Klage erheben, wenn Sie mitteilen, dass Sie die Arbeiten nicht dulden werden, oder mitteilen, die Handwerker nicht in die Wohnung zu lassen.

  • Erst wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Sie zur Duldung dieser Maßnahmen verpflichtet sind, und Sie entsprechend verurteilt, kann der Vermieter erzwingen, dass Sie die Handwerker in Ihre Wohnung lassen.

Hinweis


Ob Sie nach dem Gesetz zur Duldung verpflichtet sind, kann nur im Einzelfall geprüft werden und wird vom Gericht erst nach einiger Zeit entschieden. Beachten Sie unseren oben stehenden Hinweis zur Gefahr einer Kündigung.

Modernisierung - Einigung mit dem Vermieter, Modernisierungsvereinbarung

Manchmal kann man mit dem Vermieter auch eine Einigung erzielen: Die Mieterseite verpflichtet sich, bestimmte Maßnahmen zu dulden, die Vermieterseite verzichtet auf andere Maßnahmen und kommt vielleicht bei der Mieterhöhung entgegen.

Eine solche Modernisierungsvereinbarung muss aber sehr sorgfältig formuliert werden, um Ihre Rechte zu sichern.

Geht es um eine Modernisierungsmaßnahme außerhalb der Wohnung?

Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung: Wenn Sie sich gegen eine solche Maßnahme wenden wollen, ggf. sogar eine "Einstweilige Verfügung" beabsichtigten, so sollten Sie dies nicht ohne anwaltliche Unterstützung machen.



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