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Auszug - Entschädigung für Laminatboden vom Vermieter

Die Verlegung eines Laminatbodens in der Wohnung durch den Mieter gilt als eine vom Vermieter zu genehmigende bauliche Veränderung. Können Mieter am Ende des Mietvertrags eine Entschädigung für das verlegte Laminat bekommen?

Laminatboden in der Wohnung verlegt - Entschädigung vom Vermieter bekommen

Es kommt sehr oft vor, dass ein Vermieter bis zum Auszug seines Mieters keine Kenntnis davon hat, dass vom Mieter ein Laminatboden in der Wohnung verlegt wurde.

  • War die Verlegung des Laminats zwischen Mieter und Vermieter nicht vereinbart, so kann der Mieter meist keinen Ersatz seiner Aufwendungen für den selbst verlegten Boden verlangen,
  • es gibt aber Ausnahmen, siehe weiter unten.

Laminatboden ist bei Auszug des Mieters in der Regel zu entfernen - Rückbau

Häufig ist es so, dass der Vermieter auf der Herstellung des früheren Zustands besteht, der Mieter den selbst verlegten Boden entfernen muss. 

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter grundsätzlich zum Entfernen von Ein- und Umbauten verpflichtet. Dies gilt auch für den Rückbau eines verlegten Laminatbodens.

Ende des Mietvertrags - Rückbau des von einem Vormieter verlegten Laminatbodens

Stammt der Laminatboden nachweisbar von einem Vormieter, und ist er vom jetzigen Mieter auch nicht vom Vormieter "abgekauft" worden, dann ist er bei Auszug vom aktuellen Mieter nicht zu entfernen.
Fordert der Vermieter die Entfernung eines von einem Vormieter verlegten Laminatbodens, dann sollten Mieter beweisen können, dass der Boden tatsächlich von einem Vormieter stammt, bei Einzug in die Wohnung bereits vorhanden war. Ist der Beweis nicht möglich, so kann dies dazu führen, dass der Boden für die Wohnungsrückgabe entfernt werden muss.

Hinweis


  • Es ist möglich, dass der Vermieter auf den Ausbau verzichtet, man sich mit dem Vermieter einigt.  
  • Dies sollte dann schriftlich festgehalten werden, z.B. im Rückgabeprotokoll für die Wohnung.

Verkauf des Laminatbodens an Nachmieter
Ohne Einbindung / Mitwirkung des Vermieters kann dies zu Schwierigkeiten führen, denn der Vermieter kann trotzdem auf dem Rückbau / Ausbau bestehen.
Als Mieter Abstand, Abfindung bekommen - Auszug aus Mietwohnung 

Wohnungsrückgabe, Auszug - Entschädigung für Laminatboden als Mieter verlangen

In folgenden Fällen kann eine Entschädigung für Mieter möglich sein:
  • Der Mieter hat mit dem Vermieter eine vertragliche Regelung getroffen, dass der Vermieter / Eigentümer bei Auszug den Laminatboden übernimmt - je nach Alter des Bodens kann sich ein Ersatzanspruch  (Entschädigung zum Zeitwert) ergeben.
  • Wenn ein Laminatboden mit Genehmigung des Vermieters verlegt wurde (die Genehmigung sollte unbedingt eingeholt werden, da es sich bei der Verlegung eines Laminatbodens um eine bauliche Veränderung handelt), kann ein Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehen.
    Wegen Einzelheiten sollte eine Beratung bei einem auf das Mietrecht spezialisierten Anwaltsbüro durchgeführt werden.
  • Der in der Wohnung verlegte Laminatboden führt dazu, dass der Vermieter die Wohnung künftig mit einer höheren Miete vermieten kann - ein solcher Nachweis ist aber sehr schwierig.
  • Der Vermieter besteht darauf, dass der Laminatboden in der Wohnung verbleibt, der ursprüngliche Zustand des Bodens nicht wieder hergestellt wird.

Auszug - Anspruch auf Entschädigung des Mieters wegen Verlegung von Laminat

Ein Anspruch auf Entschädigung kann auch bestehen, wenn durch Verlegung des Laminatbodens der vertragsgemäße Zustand für die normale Nutzung der Wohnung geschaffen wurde.
Dies kann dann der Fall sein, wenn der in der Wohnung vorhandene Bodenbelag starke Schäden hatte - ein Beweis ist in solchen Fällen vom ausziehenden Mieter zu führen - nicht einfach. 

Mieter hat Laminatboden verlegt - Höhe der Entschädigung vom Vermieter zum Zeitwert 

Ein großes Problem für die Durchsetzung einer Entschädigung zum Zeitwert ist,

  • dass manche Gerichte schon bei einer 5-jährigen Mietvertragsdauer der Einfachheit halber davon ausgehen, dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den selbst verlegten Laminatboden hat, weil der Boden sozusagen "abgewohnt" ist. 

Ob sich dann überhaupt eine rechtliche Auseinandersetzung lohnt, wenn man sich nicht gütlich einigen kann, sollte gut überlegt werden, auch weil im Streitfall vom Gericht ein Gutachter beauftragt werden kann, was für den Verlierer des Rechtsstreit zu beträchtlichen Kosten führt.

Beispiel


Bestimmung des Zeitwerts für einen 3 Jahre alten Laminatboden

Mieter und Vermieter stimmen darüber ein, dass der Boden 8 Jahre "Lebenserwartung" hat. 

Die Restnutzungsdauer beträgt damit noch 5 Jahre 


Anschaffungspreis war: 700 Euro

Die Restnutzungsdauer entspricht in diesem Beispiel 5 Achtel (5/8) Jahre.

Es kann dann wie folgt gerechnet werden:

Zeitwert = 5 Jahre Restnutzungsdauer mal 700 € Anschaffungspreis (inklusive aller Kosten) = 3.500 €

geteilt durch 8 Jahre wirtschaftliche Lebensdauer, 

ergibt einen rechnerischen Zeitwert von 437,50 Euro für den Laminatboden.

Tipp


Bevor Sie einen Laminatboden auf eigene Kosten verlegen, sollten Sie immer den Vermieter um die Erlaubnis fragen und möglichst eine Vereinbarung für eine Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme treffen. 

Ist eine Einigung über Kosten nicht möglich, sollte jedenfalls vereinbart werden, was mit dem Boden am Ende des Mietvertrages geschehen soll.

Es handelt sich in solchen Fällen um eine sogenannte Mietermodernisierung


Redaktion


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