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Schäden Mietwohnung - Ursache für Schaden und Schadenersatz

Ist ein Schaden an der Mietwohnung oder gemieteten Räumen entstanden, dann ist immer zu klären, ob Mieter für die Beschädigung der Wohnung verantwortlich sind, Schadenersatz leisten müssen.  

Schadensursache - durch wen oder was wurde der Schaden an der Mietwohnung verursacht?

Schäden z.B. an Wänden, Decken, Fenstern, Türen der Wohnung, etc., können verschiedene Ursachen haben.

Die rechtlichen Verhältnisse sind etwas unterschiedlich, je nachdem, wer Schädiger ist. 

Es ist zu prüfen:

Durch wen oder was ist der Schaden verursacht:

Ein Schaden an der Wohnung ist vom Vermieter zu beheben

Mieter haben immer den Anspruch gegen den Vermieter auf die Beseitigung des Schadens, eines Mangels, gleichgültig wer den Schaden verursacht hat. 
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter 

Vermieter müssen einen Schaden also z.B. auch beseitigen, wenn er durch andere (z.B. Einbrecher, vom Vermieter beauftragte Handwerker, andere Dritte) durch Naturgewalt (z.B. einen Wolkenbruch) oder auch durch Mieter selbst verursacht worden ist.

Schadenersatzanspruch gegen denjenigen, der den Schaden in der Mietwohnung verursacht hat

Mieter können einen Schadenersatzanspruch gegenüber demjenigen haben, der den Schaden verursacht hat, dem Schädiger oder auch gegen den Vermieter:
Pflicht des Vermieters bei Mängeln - Schadenersatz für Mieter  

Gegenüber einem Schädiger müssen Mieter notfalls beweisen können, dass dieser den Schaden verursacht hat, und dass den Schädiger auch ein Verschulden trifft.

Mieter sind für Schäden in der Wohnung nicht verantwortlich, haben Aufwendungen

Entstehen Mietern wegen eines Schadens Aufwendungen, so kann deshalb eine Forderung wegen Kostenersatz gegen den Vermieter oder Verursacher berechtigt sein.

Für Mieter besteht immer die Pflicht, die Kosten gering zu halten:
Schaden - Pflicht zur Schadensminderung für Mieter

Es kommt immer darauf an zu klären, welcher Schaden genau und wodurch entstanden ist, diesen Zustand beweisen zu können.

Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch!

Vermieter sind verpflichtet, Schäden in der Wohnung, am Haus zu beseitigen

Vermieter sind verpflichtet, Schäden zu beseitigen, müssen die Mietwohnung und sonstige gemietete Räume mangelfrei für eine normale Nutzung Mietern zur Verfügung stellen, ohne wesentliche Einschränkungen - es kommt nicht darauf an, wer oder was den Schaden verursacht hat.

Ganz geringfügige Mängel, die nur unwesentlich die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen, dazu zählen z.B. kleine optische Mängel, müssen Vermieter nicht unbedingt beseitigen.

Die Instandhaltungspflicht des Vermieters betrifft auch das Haus:
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter 

Ein erheblicher Schaden an der Mietwohnung kann zur Mietminderung berechtigen

Ein Schaden an gemieteten Räumen ist meist auch ein Mangel. Ob deswegen eine Mietminderung möglich ist, es sich um einen erheblichen Mangel handelt, sollte fachlich geprüft werden.

Schaden in der Mietwohnung wurde durch Mieter verursacht

Haben Mieter den Schaden selbst verursacht (oder Angehörige oder Besucher), so sind Ansprüche wegen Mietminderung gegen den Vermieter ausgeschlossen.

Hat der Vermieter Aufwendungen im Rahmen der Schadensbeseitigung, dann kann er Ersatz für seinen Aufwand verlangen:
Schadenersatzansprüche gegen Mieter 

Dies kann auch z.B. bei einem schuldhaft verursachten Schimmelschaden der Fall sein: 
Schimmel in der Mietwohnung 

Streit wegen Schäden in der Mietwohnung - Schäden waren schon bei Einzug vorhanden

  • Womöglich ist erst Jahre später, bei festgestellten Schäden im Rahmen der Wohnungsrückgabe, kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mietern und Vermietern - in diesen Fällen ist bei einem Prozess wegen festgestellter Schäden gegenüber einem Richter nachzuweisen, dass man nicht verantwortlich ist bzw. z.B. nachzuweisen, dass Schäden schon bei Einzug in die Wohnung vorhanden waren.
    Schaden bei Rückgabe der Wohnung - Vermieter beweispflichtig

Schaden in der Wohnung durch Mieter - eine Sache kann nicht repariert, muss erneuert werden

Ist eine kostengünstige Reparatur nicht möglich, muss eine Sache erneuert werden, so ist meist ein
Abzug Neu für Alt möglich. Dadurch wird ein zu zahlender Schadenersatz des Mieters geringer 

  • Haben Mieter einen Schaden an der Wohnung verursacht, so sollte dieser der Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
    Sind Mietsachschäden eingeschlossen, so kann die Regulierung möglich sein.

Hinweis


Geht es um vorhandene Schäden bei einem Einzug in eine neue Wohnung?
Wohnungsübergabe, Einzug in neue Mietwohnung - Mängel, Schäden 


Sind Sie selbst, ein Angehöriger oder ein Besucher verletzt worden sind, oder geht es um Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung, Ihrem Hausrat, oder anderen Ihnen gehörenden Sachen, dann schauen Sie bitte auf diese Seite für nähere Informationen: