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Änderung der Modernisierungsumlage

Zur Zeit wird keine Umfrage durchgeführt

Jeder Eigentümer/Vermieter darf sein Haus und seine Wohnung, die er im bisherigen Zustand vermietet hat, modernisieren. Als Modernisierungsmaßnahme gilt alles, was objektiv den Gebrauchswert der Wohnung erhöht, oder Energie, oder Wasser einspart. 

Die Kosten können mit 8 Prozent auf den Mieter umgelegt werden. 

Senkung der Modernisierungsumlage auf 8% 

Gesetzesänderung ist erfolgt: Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019 


Beispiel

Bei Modernisierungskosten von 20.000 € für den Einbau eines Bades und neuer Fenster in eine Wohnung beträgt die Modernisierungsumlage 20.000*8% = 1.600 â‚¬ pro Jahr, also 1.600 geteilt durch 12 Monate = 133,33 € mehr Miete pro Monat.

Bei 8% beträgt die monatliche Mieterhöhung 133,33 €

Aktuell werden keine Umfragen durchgeführt.