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Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag - zwei Wochen Frist

Ein unbefristeter Untermietvertrag kann oft mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Voraussetzungen für die kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag

Für die Geltung der kurzen Kündigungsfrist im Untermietverhältnis müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Wohnraum wurde möbliert vermietet.
  • Der Untermietvertrag für möblierte Räume ist nicht zeitlich befristet.
  • Das untervermietete Zimmer oder die untervermieteten Zimmer, ist / sind Teil der vom Vermieter (dem Hauptmieter) selbst bewohnten Wohnung.
  • Der Wohnraum ist dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.

Untermiete - Kündigungsfrist für Untermietvertrag zwei Wochen zum Monatsende

Wenn die kurze Kündigungsfrist gilt, dann müssen Untermieter dem Hauptmieter,-  bzw. der Hauptmieter dem Untermieter - spätestens bis zum 15. eines Monats gekündigt haben, damit der Untermietvertrag zum Ende des gleichen Monats beendet wird.

  • Untermieter oder Hauptmieter können den Vertrag ohne Angaben irgendwelcher Gründe kündigen.

Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag - auf rechtzeitige Zustellung achten

Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 15. des Monats bei der anderen Seite angekommen sein, und dies sollte für den Fall des Falles immer nachweisbar sein. Sehr sicher ist die Ãœbergabe der Kündigung im Beisein eines Zeugen, der auch den Inhalt des Schreibens kennt, oder eine Bestätigung des Empfängers, dass die Kündigung übergeben wurde. Kann die rechtzeitige Zustellung nicht nachgewiesen werden, dann endet der Untermietvertrag ggf. erst zum Ende des darauffolgenden Monats, darauf sollte geachtet werden.

Tipp


Wurde zwischen Vermieter und Untermieter im Untermietvertrag, obwohl die genannten Voraussetzungen für eine kurze Kündigungsfrist vorliegen, eine zum Nachteil des Untermieters längere Kündigungsfrist vereinbart, so ist diese unwirksam. 

  • Der Untermieter darf dann trotzdem bis zum 15. eines Monats kündigen und zum Ende des gleichen Monats ausziehen. 
  • Allerdings: Der Hauptmieter (der ja hier Vermieter ist) bleibt im Falle einer Kündigung des Untermieters an die längere Frist gebunden.

Selbstverständlich kann man sich in solchen Fällen auch immer einvernehmlich auf einen Auszugstermin verständigen.

Kündigungsfrist Untermietvertrag unmöblierte Zimmer - Hauptmieter in derselben Wohnung

Ist der Wohnraum unmöbliert vermietet, der Hauptmieter wohnt aber in derselben Wohnung, dann gelten andere Kündigungsfristen.

Kündigung unmöblierte, untervermietete Wohnung - Vermieter wohnt nicht in der Wohnung

Wohnt der Vermieter nicht in der Wohnung, und es wurde die gesamte Wohnung unmöbliert untervermietet, dann hat der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter den vollen Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts.

Mustervorlagen


Hier finden Sie eine Mustervorlage für die Vermieterbescheinigung, damit sich ein neuer  Untermieter bei der Meldebehörde anmelden kann.

Tipp: 

Mustervorlage - Ãœbergabeprotokoll auch bei Untervermietung machen 

Lesetipps


Weitere Einzelheiten:

Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?

Kündigung des Untermietvertrages durch den Hauptmieter
Kündigung des Untermietvertrages durch den Untermieter


Ende des Untermietvertrags, Abrechnung einer Kaution:

Mustervorlage für ein Rückgabeprotokoll​​​​​​: Ende Untermietvertrag, Rückgabe