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Hauptmieter verstorben - was wird aus dem Untermieter?

Mit dem Tod des einzigen Mieters der Wohnung endet meist auch der Hauptmietvertrag für die Wohnung. Aber es gibt auch Ausnahmen, auf die wir in diesem Artikel eingehen.

Mieter verstorben, was wird aus dem Untermieter, einem Untermietvertrag?

Es endet dann zugleich auch der Untermietvertrag. Der Untermietvertrag ist von dem bestehenden  Hauptmietvertrag abhängig und der Untermieter steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer der Wohnung.

Hauptmieter verstorben - Vertrag für Untermieter endet nicht in jedem Fall

Der Untermietvertrag endet aber nicht immer mit dem Tod des Hauptmieters. 

Es kann dazu kommen, dass der Hauptmietvertrag weiterläuft, und dann auch der Untermietvertrag nicht sofort endet:

  • Es gibt noch einen weiteren Hauptmieter - dann wird der Hauptmietvertrag einfach fortgesetzt:  Todesfall - Mitmieter, Ehegatte, Lebenspartner setzen Mietvertrag fort 
    Der Untermietvertrag läuft weiter, wenn nicht der Hauptmieter (oder der Untermieter selbst) kündigt.
  • Der Ehegatte oder Lebensgefährte wohnte auch in der Wohnung und führt den Hauptmietvertrag einfach fort: 
    Todesfall - In den Mietvertrag eintreten, gemeinsamer Haushalt
    Dann besteht auch der Untermietvertrag erst einmal weiter, könnte aber von dem überlebenden Ehegatten oder Lebensgefährten gekündigt werden.
  • Keine dieser Personen will den Vertrag fortführen, aber der verstorbene Hauptmieter und der Untermieter haben in der Wohnung einen gemeinschaftlichen, gemeinsamen Haushalt geführt. Dann kann der Untermieter den Hauptmietvertrag des Verstorbenen fortführen (übernehmen):  Todesfall - Mietvertrag des Verstorbenen übernehmen  - der bisher bestehende Untermietvertrag fällt dann weg.

Untermieter ist Erbe des Verstorbenen - Mietvertrag für die Wohnung als Erbe übernehmen

  • Der Untermieter ist selbst Erbe des Hauptmieters.
    Wenn keine bevorrechtigte Person den Vertrag fortführen will, muss sich der Untermieter (als Erbe) ggf. mit anderen Erben einigen, dass er allein den Hauptmietvertrag fortsetzt.
    Allerdings könnte der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht für den Hauptmietvertrag Gebrauch machen.

Mieter verstorben, Mietvertrag der Wohnung wurde beendet - Ende der Untervermietung

Wird der Hauptmietvertrag von keiner (bevorrechtigten) Seite fortgesetzt, dann endet mit dem Hauptmietvertrag auch der Untermietvertrag, ohne dass es auf Kündigungsfristen ankäme.Der Untermieter ist dann unrechtmäßiger Besitzer und muss die Räume an den Eigentümer / Vermieter der Wohnung herausgeben.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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