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Post vom Vermieter, der Hausverwaltung

Finden Mieter Post vom Vermieter oder der Verwaltung im Briefkasten, dann muss das nicht unbedingt Unannehmlichkeiten bedeuten. Die Post sollte aber immer sorgfältig geprüft werden.

Post vom Vermieter, der Hausverwaltung - was prüfen, was beachten?

Immer sollte sorgfältig geprüft werden:

  • Ist der Absender des Briefes der Ihnen bekannte Vermieter?
  • Wenn Ihnen eine Verwaltung schreibt:
    Ist es die Ihnen bekannte Verwaltung?
  • Ist in dem Schreiben eine Frist genannt, bis wann Sie antworten, bezahlen, etwas tun oder etwas unterlassen sollen: 
    Fristen beachten 
  • Liegt dem Schreiben eine Originalvollmacht bei: 
    Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese? 

Post des Vermieters - was ist der Grund des Schreibens?

Manchmal handelt es sich um Betriebskostenabrechnungen,  

Wenn die Abrechnung mit einer Nachzahlungsforderung endet, sollte diese Abrechnung zügig geprüft und soweit erforderlich Belegeinsicht verlangt werden, denn normalerweise muss die Nachzahlungsforderung innerhalb nach 30 Tagen beglichen werden.
Um einen Aufschub zu erreichen, müssen Sie rasch aktiv werden.

Post vom Vermieter - es geht um eine Mieterhöhung

Der Vermieter will eine Mieterhöhung. Das ist dann durchaus unangenehm: 
Mieterhöhung - aus welchen Gründen möglich?  

Auch hier sollten Sie zügig eine fachkundige Prüfung vornehmen lassen.

Post vom Vermieter - Wechsel Eigentümer, Hausverwaltung - die Wohnung wurde verkauft

Der Vermieter, Eigentümer wechselt:  
Eigentümerwechsel - ein neuer Vermieter, Eigentümer  

Die Hausverwaltung wechselt: 
Neue Hausverwaltung stellt sich vor 

Post vom Vermieter - Vermieter schickt eine Abmahnung

Der Vermieter rügt eine Vertragsverletzung, ein Verhalten: 
Abmahnung wegen Verstoß gegen Pflichten aus Mietvertrag
(Benutzung - was darf ich als Mieter in meiner Mietwohnung tun?)

Der Vermieter schickt die Kündigung für die Mietwohnung

Der Vermieter kündigt den Mietvertrag
Mietvertrag vom Vermieter gekündigt

Hinweis


Heben Sie unbedingt den Briefumschlag auf, in dem das Schreiben war, lassen Sie alle Schriftstücke, beisammen. 

  • Notieren Sie, wann Sie das Schreiben erhalten haben. 
  • Wenn Sie unsicher sind, wie Sie auf das Schreiben reagieren müssen, sollten Sie sofort eine fachkundige Beratung aufsuchen.




    Hinweis

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