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Mietvertrag Wohnung - gesetzliche Regeln für Wohnraummiete

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zunächst das allgemeine Mietrecht, also Verträge, durch die eine Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt vereinbart wird. Für die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden gibt es besondere Vorschriften.

Bürgerliches Gesetzbuch regelt das Mietrecht für Wohnungen, Wohnraummietverhältnisse

Für die Wohnraummiete gelten nach dem Gesetz besondere Regeln, weil Mieter hier meist ihren Lebensmittelpunkt in den Mieträumen einrichten. Für Wohnraummietverträge sieht das Gesetz einen besonderen Mieterschutz vor.

Wichtig ist der § 535 BGB, da hier die Hauptpflichten eines Mietvertrags über Wohnraum geregelt werden:

1. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen …

2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Mietvertrag für Wohnungen - bei Wohnraummietverträgen besteht Mieterschutz

  • Teilweise schließt das Gesetz ausdrücklich eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vertragsregelung aus.

Es kommt also darauf an, zu wissen, ob überhaupt ein Wohnraummietvertrag vorliegt.

Wenn ja, muss man prüfen, ob für den Streitpunkt besondere Regelungen gelten und ob im jeweiligen Fall abweichende mietvertragliche Regelungen überhaupt zulässig sind.

Formularklauseln, also vorgedruckte Regelungen in einem Formularmietvertrag, können geprüft werden:
Formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag - Bedeutung im Mietrecht 

Wichtig ist es manchmal auch, ob eine Individualvereinbarung vorliegt - an solche Vereinbarungen bestehen hohe Anforderungen:
Wohnungsmietvertrag - besteht eine Individualvereinbarung? 

Mietvertrag über Wohnraum, für eine Wohnung - Mietvertrag, Vertragszweck prüfen

Ob ein Vertrag die Vermietung von Wohnraum betrifft oder nicht, deutet sich meist schon aus der Ãœberschrift des Mietvertrags an, die allerdings auch falsch sein kann, wenn z.B. der Vermieter einen gewerblichen Mietvertrag mit Ihnen geschlossen hat, die Räume aber überwiegend zum Wohnen und nicht zum Arbeiten genutzt werden. 

Mietvertrag für eine Wohnung - handelt es sich immer um einen Wohnraummietvertrag?

Entscheidend ist der Vertragsgegenstand: Ob der Mietvertrag nach seinem Inhalt und seinem erkennbaren Vertragszweck dazu dient, dass die Mietpartei in dem Raum, der Wohnung oder dem Haus wohnen kann. 

Hinweis


Schwierigkeiten gibt es manchmal bei der Einbeziehung von Nebenräumen, und von außerhalb der Wohnung oder des Hauses gelegenen Räumen oder Flächen, wie Hausflur und Treppenhaus, aber auch bei einem zum Mietshaus gehörenden andere Flächen, Räume: 

Hof als Mieter mitbenutzen - mitvermietet oder nicht?

bei einem Garten:
Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?

auch bei einer Garage, Stellplatz:
Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht?

einem Dachboden: 
Dachboden für Mieter nicht mehr nutzbar - mitvermietet?  

oder einem Keller:
Vermietung eines Kellers meist im Mietvertrag vereinbart 

Wohnraummiete - Handelt es sich um eine Zwischenvermietung?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Eigentümer / Vermieter bzw. deren Verwaltung die Räume nicht direkt an die einzelne Mietpartei vermietet, sondern über einen Zwischenvermieter, z.B. einen Verein, der dann die Wohnung weitervermietet an den einzelnen Nutzer:
Zwischenvermieter - Zwischenvermietung von Wohnraum

Im Zweifelsfall sollten Sie frühzeitig fachlichen Rat in Anspruch nehmen.



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