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Wohngeld - Vermögen über der Freigrenze kann erlaubt sein

Es besteht eine Vermögensfreigrenze von 60.000 EUR. Diese stellt lediglich einen Orientierungswert dar.

Wohngeldgesetz - es bestehen keine konkreten Vermögensfreigrenzen

Das Wohngeldgesetz enthält keine konkreten Vermögensfreigrenzen (mehr). Lediglich eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld ist ausgeschlossen.

Wohngeld - Antragsteller können in bestimmten Fällen mehr als 60.000 Euro Vermögen haben

Weist der Antragsteller nach, dass er zwar über Vermögenswerte im Wert von über 60.000 EUR verfügt, diese aber für nachvollziehbare Zwecke, wie zur Schuldentilgung, Altersvorsorge oder Pflege von Angehörigen benötigt, ist hierin nach der Rechtsprechung regelmäßig keine missbräuchliche Inanspruchnahme zu sehen. 

  • Das Gleiche gilt auch für Fälle, in welchen eine Vermögensverfügung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwirtschaftlich oder unzumutbar wäre.  

Wohngeldantrag - höheres Vermögen wegen persönlicher Lebenssituation

Tragen Sie bei Antragstellung zu Ihrer konkreten Lebens- und Vermögenssituation vor. 

  • Das Wohngeldamt ist dann gezwungen, eine umfassende Einzelfallentscheidung zu der Frage zu treffen, welches Vermögen erlaubt ist. 

Ablehnung des Wohngeldantrags wegen zu hohem Vermögen - Überprüfung

Die Entscheidung einer Nichtbewilligung kann durch die Gerichte überprüft werden, wenn das Wohngeldamt Ihre Gründe für ein notwendiges, erforderliches Vermögen (z.B. angespartes Vermögen für Altersvorsorge) nicht anerkennen will.

Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
10967 Berlin
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