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Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser, Entwässerung
In Betriebskostenabrechnungen erscheinen die Kosten für Frischwasser und Abwasser auch kombiniert unter der Bezeichnung Kosten der Be- und Entwässerung.
Kosten der Be- und Entwässerung für Frischwasser und Abwasser als Betriebskosten
Die Positionen:
- Bewässerung (also Frischwasserversorgung) und
- Entwässerung (also Abwasserentsorgung) hängen zusammen.
Unter den Kaltwasserkosten gemäß § 2 Nr. 2 BetrKV werden alle Kosten verstanden, die durch die Wasserversorgung der Wohnung entstehen - daher entstehen nicht nur Kosten für den Wasserverbrauch, sondern auch andere Kosten, z.B. auch für die Wasserentsorgung.
Betriebskosten sind ebenfalls die Grundgebühren des Wasserversorgers, und auch Kosten für die Wartung von Wasserzählern.
Der Kaltwasserverbrauch wird in der Regel an der vom örtlichen Wasserversorger angebrachten Wasseruhr abgelesen. Was ist, wenn die Wasseruhr nicht mehr geeicht ist?
Betriebskosten Wasserverbrauch - Wasserzähler, Wasseruhr nicht geeicht
Kosten der Wasserversorgung in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Vermieter dürfen die Kosten für Kalt- und Abwasser gemäß der Betriebskostenverordnung in einer Kostenposition abrechnen.
Die Kosten für Kaltwasser und Abwasser müssen nicht nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden. Ist die Messung des individuellen Verbrauchs je Wohnung nicht möglich, weil keine Wasserzähler vorhanden sind, so dürfen die Kosten nach der Wohnfläche verteilt werden.
Die Wasserkosten können, gemäß einer entsprechenden Regelung im Vertrag, auch nach Personen abgerechnet werden:
Betriebskostenabrechnung - Wasserkosten nach Personen - Kinder, Babys
Sind jedoch in allen Wohnungen Wasserzähler (Wasseruhren) vorhanden, dann müssen Vermieter die Kaltwasserkosten gemäß § 556a BGB nach dem individuellen Verbrauch abrechnen.
Werden nachträglich Wasserzähler in allen Wohnungen eingebaut, so sind die Wasserkosten nach Verbrauch abzurechnen.
Geschieht der Einbau innerhalb einer Abrechnungsperiode, so muss das bei der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar berücksichtigt, abgegrenzt werden:
Wasserkosten und Abwasserkosten als Betriebskosten
Entwässerung, Abwasserkosten als Betriebskosten der Mietwohnung
Wasser, das auf das Grundstück kommt, muss wieder abgeführt, entsorgt werden.
Die von den Versorgungsbetrieben in Rechnung gestellten Kosten werden oft aus gleichen Werten abgeleitet, manchmal gibt es bei den in Rechnung gestellten Abwasserkosten einen kleinen Abzug seitens des Wasserwerkes.
- Daneben gibt es meist eine Position für Kosten des Niederschlagswassers, also für Wasser, das durch Regen auf das Grundstück kommt und nicht versickern kann, daher über die Kanäle abgeführt werden muss.
Ein Abzug für Niederschlagswasser für die Bewässerung des Gartens ist möglich, da dieses Wasser nicht über die Kanalisation abgeführt werden muss:
​​​​​​​Betriebskosten für Gießen, Bewässerung Garten sparen - Abwasser
Kosten der Warmwasserversorgung in der Heizkostenabrechnung
Die Warmwasserversorgung gehört in die Abrechnung der warmen Betriebskosten:
Abrechnung der warmen Betriebskosten
Da auch erwärmtes Wasser erst einmal geliefert werden muss, erscheint andererseits das entsprechende Frischwasser auch in der Abrechnung über kalte Betriebskosten.
Redaktion
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