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Betriebskostenabrechnung - Kosten für Laubbeseitigung, Laub fegen

Ist die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag für die Wohnung vereinbart, dann sind Kosten der Laubbeseitigung umlegbare Betriebskosten.

Kosten der Laubbeseitigung als Betriebskosten der Gartenpflege

Voraussetzung für die Umlage der Betriebskosten ist eine bestehende mietvertragliche Vereinbarung:
​​​​​​Kalte Betriebskosten der Wohnung - Vereinbarung für Zahlung 

  • Kosten der Laubbeseitigung, die in einem Gemeinschaftsgarten und auf den Wegen des Gartens auf dem Grundstück anfallen, werden im Allgemeinen innerhalb der Betriebskostenposition Gartenpflege abgerechnet.
    Entstehende Kosten für die Laubbeseitigung müssen nicht als Einzelposition ausgewiesen werden. 
    Betriebskosten Gartenpflege - Welche Kosten müssen Mieter zahlen? 

Laubbeseitigung auf dem Grundstück macht der Hausmeister - Hausmeisterkosten

Ãœbernimmt der Hausmeister die Aufgabe des Fegens und der Laubbeseitigung auf dem Grundstück, so können die dafür entstehenden Kosten nicht nochmals in den Kosten der Gartenpflege abgerechnet werden, da diese ja bereits in den Betriebskosten für den Hausmeister angefallen und enthalten sind. 

Laub fegen auf Wegen und Hofflächen als Betriebskosten

  • Die auf Wegen und Hofflächen entstehenden Kosten für die Laubbeseitigung werden meist mit den Kosten der Hausreinigung abgerechnet, wenn z.B. eine für diese Dienstleistung beauftragte Firma die Laubbeseitigung, das Laub fegen erledigt.
Hinweis


Auch in solchen Fällen gilt:
Macht der Hausmeister die Laubbeseitigung, dann sind dies Betriebskosten, die für die Tätigkeit des Hauswarts entstehen.

Laubbeseitigungskosten dürfen dann nicht nochmals in den Kosten der Hausreinigung erfasst werden, da es sich sonst um eine doppelte Betriebskostenbelastung handeln würde.

Kosten der Laubbeseitigung - welcher Verteilerschlüssel für die Betriebskostenabrechnung?

Diese werden nach dem im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel umgelegt.

Betriebskosten Mietwohnung - übliche Umlageschlüssel, Verteilung

  • Steht kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag:

Gemäß BGB § 556 ist die Abrechnung dann gemäß der Wohnfläche vorzunehmen.
Bei der Umlage über die Wohnfläche wird berechnet, welcher Kostenanteil auf einen Quadratmeter Wohnfläche entfällt, dann mit der jeweiligen Fläche der einzelnen Wohnung multipliziert.



Redaktion


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