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Bedeutung der Formularklausel im Mietrecht - Wohnungsmietvertrag

Eine einzelne Vertragsbestimmung, die für mehrfache Verwendung von einer Vertragsseite einseitig vorgegeben ist, nennt man Formularklausel.

Wohnungsmietvertrag - Formularklauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jede Formularklausel ist nach den Maßstäben für Allgemeine Geschäftsbedingungen zu prüfen und zu bewerten. Formularklauseln sind meist vom Vermieter gestellt, das heißt sie werden vom Vermieter im vorgelegten Mietvertrag vorgegeben. 

Mieter unterschreiben den Wohnungsmietvertrag, ohne die Regelungen genau zu prüfen

Beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags prüfen Mieter den vorgelegten Vertrag meist nur sehr oberflächlich. Kommt es später zu einem Streit, oft z.B. darüber, ob Mieter Schönheitsreparaturen ausführen müssen, die Wohnung bei Auszug zu renovieren ist, sollte spätestens dann der Mietvertrag mit seinen Regelungen geprüft werden.

Im Streitfall werden die einzelnen im Vertrag vorformulierten Regelungen oder "Klauseln" von den Gerichten besonders geprüft, ob sie für die andere Seite überschaubar sind, ob sie überraschend oder für Mieter unangemessen sind.

Siehe dazu § 305 bis § 310 BGB.

Sind Klauseln intransparent oder unangemessen, dann sind sie unwirksam:
Wohnungsmietvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen immer gültig? 

Prüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Mietvertrag für eine Wohnung

Verschiedene AGB-Klauseln können im Zusammenwirken mit anderen unwirksam sein

Individualvereinbarungen sind im Wohnungsmietrecht selten

Manchmal berufen sich Vermieter darauf, eine Klausel sei gar keine Formularklausel, sondern eine Individualvereinbarung.



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