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Wer ist Eigentümer der Wohnung, des Hauses - Einsicht ins Grundbuch

Als Mieter muss man in bestimmten Situationen wissen, wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses bzw. des Grundstücks ist, da Mieter ohne Kenntnis der Eigentumsverhältnisse manche Rechte nicht durchsetzen können. Die Einsicht ins Grundbuch kann helfen.

Berechtigtes Interesse des Mieters für die Einsichtnahme ins Grundbuch

Nach § 12 Grundbuchordnung kann jeder Einsicht in das Grundbuch nehmen, der dafür ein berechtigtes Interesse hat. Das berechtigte Interesse ist darzulegen. 

  • Ein Mieter kann für seine Wohnung, das Haus Auskunft erhalten, auch ein Mietinteressent, der eine Wohnung mieten möchte.
  • Eine als Vermieter handelnde Person ist nicht immer der Eigentümer der Immobilie. Der Eigentümer kann sich z.B. von einer Hausverwaltung oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Hinweis


Es macht einen Unterschied, ob das gesamte Grundstück ungeteilt einem Eigentümer gehört, oder ob es in Teileigentum, in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist.

Eigentümer der Wohnung wegen Ansprüchen für eine Mängelbeseitigung feststellen

Das kann z.B. notwendig sein, wenn man sich wegen einer Mängelbeseitigung an den Eigentümer wenden muss, dieser gar nicht bekannt ist, oder nur der Name, aber die Anschrift, Adresse nicht bekannt ist.

Verkauf der Wohnung, des Hauses - ist der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Stellt sich ein neuer Eigentümer vor bzw. will ein Käufer einer Immobilie bzw. der Mietwohnung / Eigentumswohnung bereits als Vermieter handeln, Rechte geltend machen, so kann die Einsichtnahme ins Grundbuch sinnvoll sein.
Mietwohnung verkauft - Rechte des Käufers vor Grundbucheintrag

Eigentumswohnung mieten - Was Mieter beachten, wissen sollten

Hinweis


Sollte jemand mit der Behauptung, er sei "der neue Eigentümer", Ansprüche geltend machen, sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. 

Eigenbedarfskündigung durch Käufer der Mietwohnung - Ist Käufer im Grundbuch Eigentümer?

Es ist dann wichtig festzustellen, ob der Käufer bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist:
Kündigung Mietwohnung, Mietvertrag vor Grundbuchumschreibung 

  • Auf dem Grundbuchamt bekommen Sie jedenfalls den Namen des Eigentümers / der Eigentümer heraus.

Bekommen Mieter über die Einsicht in das Grundbuch die Anschrift des Eigentümers?

  • Die Anschrift steht nicht auf dem Grundbuchblatt.
    Für diese Auskunft ist die Grundbuchakte erforderlich.

Für Fragen beim Grundbuchamt müssen Sie die Angabe der Gemeinde und die Anschrift des Grundstücks bereithalten.

Über das Grundbuchamt Eigentümer der Wohnung, der Immobilie feststellen

Bitten Sie am besten schon vor Ihrem Besuch telefonisch, dass die zugehörige Grundbuchakte für die Einsicht bereit liegt, denn dort sind meist auch Anschriften und Geburtsdaten der Eigentümer verzeichnet. Bitten Sie darum, dass Ihnen diese genannt werden.

  • Ob Sie das Grundbuch einsehen dürfen, ist nicht gewiss. 
    Grundbuchämter behandeln das unterschiedlich, aber der Name sollte Ihnen genannt werden.
  • Wenn Sie die Anschrift(en) erhalten haben - möglicherweise sind Angaben nicht mehr aktuell und Sie müssen weiter nachforschen.
Hinweis


Grundbuchämter nennen nicht immer Daten zur Anschrift des Eigentümers / der Eigentümer.

Eigentümer des Hauses, der Mietwohnung über Notar, Rechtsanwalt ermitteln

Bestehen Schwierigkeiten mit der Grundbucheinsicht:

Mieter können auch einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Einsicht ins Grundbuch für die Feststellung des Eigentümers beauftragen. 

Hinweis


Es besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf Auskunft gegen die Hausverwaltung, den Verwalter für die Nennung des Eigentümers zu erheben:
Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten 


Redaktion


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