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Abrechnung Betriebskosten für Wohnung gemäß Leistungsprinzip

Der Begriff Leistungsprinzip wird im Zusammenhang mit der Abrechnung von Betriebskosten, Abrechnungen über Nebenkosten für Wohnungen, verwendet.

Erklärung des Leistungsprinzips im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung

Das Leistungsprinzip besagt, dass Kosten in derjenigen Abrechnungsperiode berücksichtigt werden, in der die Leistung erbracht worden ist, nicht in derjenigen, in der sie bezahlt wird.

Das Leistungsprinzip bei der Betriebskostenabrechnung  im Beispiel

Nach dem Leistungsprinzip wird z.B. eine im Dezember 2021 erbrachte Leistung - etwa die Lieferung von Brennstoff - auch dann in der Abrechnung für 2021 berücksichtigt, wenn sie erst im Januar 2022 in Rechnung gestellt und noch später bezahlt worden ist. 

Hinweis


Das Gegenprinzip ist die Abrechnung nach dem Abflussprinzip:
Betriebskostenabrechnung - Bedeutung Abflussprinzip für Abrechnung 




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