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Pinkeln im Stehen führt zu Beschädigung der Mietwohnung

Urinspritzer beschädigen Bad der Metweohnung - das Pinkeln im Stehen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, so eine Gerichtsentscheidung.

Urinspritzer beschädigen Marmorfußboden im Bad der Mietwohnung - Einbehalt Kaution

Der Vermieter hatte die Kaution (1.900 Euro) einbehalten, weil die Beschädigung des Marmorfußbodens durch Urinspritzer erfolgt war.

Fußboden durch Urin beschädigt - Vermieter will Kaution nicht zurückzahlen

Das Düsseldorfer Amtsgericht hat mit Urteil (Az. 42 c 10583/14) einem Mieter Recht gegeben, der nach Beendigung des Mietvertrages seine Kaution zurückforderte. Da der Vermieter aber dieser Forderung, wegen einer durch Urinspritzer erfolgten Beschädigung des Fußbodens im Bereich der Toilette des Bads nicht nachkommen wollte, klagte der Mieter auf die Herausgabe der Kaution. 

Pinkeln im Stehen verursacht Schaden auf empfindlichen Boden 

Auch wenn der Marmorboden beschädigt war, so hätte der Vermieter seinen Mieter auf den empfindlichen Boden bei der Benutzung der Toilette im Bad hinweisen müssen.

  • Da dies der Vermieter versäumt hatte, durfte der Vermieter die Kaution nicht einbehalten.

Aus der Entscheidung des Gerichts: 

"Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet.

Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."  

- Rechtsprechung mit einem gewissen Humor!