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Scheidung - gemeinschaftlicher Mietvertrag für die Wohnung?

Wurde von einem Ehepaar der Mietvertrag für die Wohnung gemeinsam abgeschlossen, dann sind beide Eheleute Mieter der Wohnung. Im Fall der Scheidung kann künftig einer der Ehegatten allein die Wohnung bekommen, den Mietvertrag behalten.

Scheidung - Übernahme des Mietvertrags der gemeinsamen Wohnung durch Erklärung

Durch eine einfache Erklärung beider Mieter gegenüber dem Vermieter wird der Mietvertrag umgestaltet. 

Die Mieter müssen die Erklärung nicht auf ein und demselben Papier abgeben, wichtig ist aber, dass für beide Erklärungen nachgewiesen werden kann, dass der Vermieter sie erhalten hat.
Eine solche Erklärung ist grundsätzlich nicht widerrufbar (es kann Ausnahmen geben).

Hinweis


Die Eheleute können ihre Erklärungen schon vor dem Scheidungsbeschluss gegenüber dem Vermieter abgeben. 

Übernahme des Mietvertrages erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich

  • Wirksam wird die Umgestaltung des Mietvertrages erst dann, wenn die Scheidung rechtskräftig wird. Andererseits muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung der Anspruch auf Ãœbernahme des Mietvertrags bestätigt - oder eingeklagt - sein.

Der andere Ehegatte darf zwar schon vorher zustimmen, ist aber - auch wenn sich die Eheleute eigentlich einig sind - vor Rechtskraft der Scheidung nicht verpflichtet, solch eine Zustimmungserklärung abzugeben. 

Hinweis


Lassen Sie sich in jedem Falle sorgfältig beraten, bevor Sie eine solche Erklärung abgeben.

Scheidung - Keine Einigung zur Übernahme der gemeinsamen Mietwohnung möglich?

Können Sie sich nicht darüber verständigen, wer zukünftig die Wohnung übernimmt, so entscheidet das Familiengericht darüber.

Vermieter kann den durch Übernahme geänderten Mietvertrag ausnahmsweise kündigen

Der Vermieter kann den geänderten Mietvertrag in Ausnahmefällen kündigen:
Vermieter schickt eine außerordentliche Kündigung 

  • Möglicher Kündigungsgrund in solchen Fällen:
    In der Person desjenigen, der nun die Wohnung allein haben soll, liegen besondere Gründe vor, die eine Ãœberlassung der Wohnung an diese Person unzumutbar machen. 

Wenn beide Eheleute nicht einig sind über die Übernahme des Mietvertrags

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehegatte vom anderen sogar verlangen und gegen ihn durchsetzen, dass die Wohnung ihm vom anderen überlassen wird. 

  • Am Ende entscheidet das Familiengericht. Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Familienrecht ist dann erforderlich.

Redaktion


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