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Hausverbot - Hausrecht für die Wohnung hat der Mieter

Mieter haben innerhalb ihrer Wohnung das alleinige Hausrecht. Das Hausrecht beinhaltet für Mieter zu bestimmen, wer die Wohnung betreten und sich dort aufhalten darf. Mieter können daher Personen aus ihrer Wohnung weisen, ein Hausverbot aussprechen.

Zutritt zur Wohnung - über das Hausrecht können Mieter ein Hausverbot aussprechen

Aufgrund des bestehenden Hausrechts können Mieter gegenüber Personen ein Hausverbot (eigentlich ein "Wohnungsverbot") aussprechen, Personen auffordern, die Wohnung zu verlassen oder das Betreten verbieten.

Auf Grund des Hausrechts Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Handwerkern, die der Vermieter beauftragt hat, der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, da dies zur Kündigung der Wohnung führen kann:
Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag

Hausrecht des Mieters - Besuch in der Mietwohnung empfangen, Besuch Ã¼bernachten lassen

Der Vermieter muss Besucher des Mieters dulden:
Besuch, Gäste in der Mietwohnung - Verbot durch Vermieter

Das gilt auch, auch wenn der Besuch einen Hund hat:
Wenn Mieter Besuch bekommen, ein Hund dabei ist

  • Es ist möglich, dass der Vermieter ein Hausverbot für Besucher von Mietern ausspricht, wenn der Hausfrieden stark oder wiederholt gestört wurde, z.B. im Treppenhaus, Hof, Garten:
    Hausfrieden - Jeder ist verpflichtet den Hausfrieden einzuhalten
  • Stören Besucher aus der Wohnung heraus, machen Lärm, so kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen - der Mieter selbst könnte die Besucher aber aus der Wohnung weisen.

Als Mieter ein Hausverbot für die Mietwohnung aussprechen, erteilen

Weil Mieter das Recht haben, zu bestimen, wer in die Wohnung darf, kann auch z.B. gegenüber einem Mitarbeiter einer Hausverwaltung oder einem Handwerker ein Hausverbot möglich sein, z.B. wenn es Streit in der Wohnung gab. 

  • Mieter können diese Person(en) aus der Wohnung weisen.
    Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
    Haben der Vermieter oder Verwalter Kenntnis von dem Hausverbot gegenüber einer Person, dann müssen diese sich grundsätzlich daran halten.
    Wird genau dieser Mitarbeiter mit Aufgaben betraut, für die ein Zutritt zur Wohnung erforderlich ist, z.B. für Ablesungen von Wasseruhren etc., dann muss diese Person nicht in die Wohnung gelassen werden.
  • Es ist entscheidend, dass die Gründe für ein Hausverbot ausreichend waren, und dass Sie diese im Streitfall auch beweisen können:
    Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen? 

Mieter spricht Hausverbot aus - Person verlässt nicht die Wohnung

Verlässt eine Person nach Mitteilung des Hausverbots nicht die Wohnung, dann handelt es sich ggf. um Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB.  

Für die Durchsetzung des Hausverbots kann polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen werden. 

Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht

Gegenüber Besuch des Untermieters ein Hausverbot aussprechen

Stört Besuch des Untermieters den Hausfrieden, dann kann der Hauptmieter gegenüber diesem ein Hausverbot aussprechen, den Besuch aus der Wohnung bzw. Zimmer des Untermieters weisen.

Der Grund: Geht eine Ruhestörung von der Wohnung aus, dann ist der Mieter verantwortlich.

Hausrecht des Untermieters - gilt für gemietete Zimmer, Räume

Ansonsten gilt: Untermieter dürfen entscheiden, wer in ihre gemieteten Räume / Zimmer darf:
Untervermietung - Recht des Untermieters auf Privatsphäre - Hausrecht

Beim Hausrecht des Mieters gibt es Ausnahmen - ist eine Wohnungsbesichtigung zu dulden?

In allen Fällen, in denen der Vermieter oder ein Beauftragter die Wohnung besichtigen, betreten muss, in der Regel nur nach vorheriger Anmeldung, greift das Hausrecht nicht.
Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter

Das betrifft z.B. folgende Fälle:

Wohnungsbesichtigung - Terminvereinbarung fast immer erforderlich

Die Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt werden: 
Wohnungsbesichtigung - Terminvereinbarung mit Vermieter

und zu vertretbaren Zeiten stattfinden:
Wohnungsbesichtigung - wie oft, zu welchen Zeiten und Tagen üblich? 

Betretungsrecht der Wohnung durch Vermieter ist bei Gefahr kurzfristig möglich

Besteht eine unmittelbare Gefahr, so dringlich, dass nicht gewartet werden kann, dann muss eine Wohnungsbesichtigung auch kurzfristig und ohne frühzeitige Terminvereinbarung ermöglicht werden:


    Redaktion


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