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Aufkleber am Briefkasten, Wohnungstür, Türrahmen des Mieters

Mieter dürfen Aufkleber am Briefkasten, der Wohnungstür, auch am Türrahmen anbringen - es darf aber hierdurch zu keinen Beschädigungen kommen, denn solche würden eine Pflicht zum Schadenersatz auslösen bzw. Kostenersatz für auszubessernde Schäden.

Aufkleber am Briefkasten, an der Wohnungstür ist eine Beleidigung für andere 

Immer ist darauf zu achten, dass durch Aufkleber der Hausfrieden nicht gestört wird, d.h. andere Mieter durch offensichtliche Meinungsäußerungen nicht beleidigt oder provoziert werden.

Kann das Entfernen von Aufklebern vom Vermieter, von anderen Mietern verlangt werden?

Mieter sollten versuchen Ihren Nachbarn freundlich anzusprechen - dies ist aber manchmal, weil das nachbarschaftliche Verhältnis sowieso schon gestört ist, nicht möglich.

  • Mieter können von ihrem Vermieter das Entfernen beleidigender oder provozierender Aufkleber verlangen.

Aufkleber - das Recht auf freie Meinungsäußerung hat Grenzen! 

Zum Beispiel müssen ausländerfeindliche Aufkleber weder vom Vermieter, noch von anderen Mietern geduldet werden, auch wenn der Briefkasten und die Wohnungseingangstür durch den Mieter sozusagen mitgemietet sind. 

Dies gilt auch für Kleber mit Symbolen oder Parteiwerbung für extremistische Parteien.

Aufkleber an der Wohnungstür, Briefkasten  - Schäden müssen vermieden werden

Immer müssen Sie darauf achten, dass durch Aufkleber keine Schäden beim Entfernen (z.B. Farbablösungen) verursacht werden, denn solche Schäden müssen Sie ordnungsgemäß beseitigen bzw. die Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands bezahlen.

Der Aufkleber, keine Werbung bitte, am Briefkasten, an der Wohnungstür

Aufkleber mit dem Inhalt wie:

Keine Werbung bitte,

keine kostenlosen Zeitungen

- sind völlig unbedenklich und dürfen angebracht werden.

Zu viel Werbung im Briefkasten - Zustellung, Einwurf unterbinden

Wer die Flut kostenloser Zeitschriften und Werbung wirksam unterbinden möchte, der muss sich an die werbende Firma wenden, und das Verteilen der Werbung untersagen.

  • Hält sich das Unternehmen nicht an das Verbot, so kann ggf. ein Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
  • Das bezieht sich auch auf persönlich adressierte Werbung, die über die Postdienste zugestellt wird. Zunächst muss man gegenüber dem Absender ausdrücklich der Verwendung seiner Anschrift für Werbesendungen widersprechen.
  • Hält sich das Unternehmen nicht daran, so kann der Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.