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Lärm durch Baden, Duschen als Ruhestörung - Mietminderung

Bei normaler Nutzung eines Bades dürfen Mieter zu jeder Tageszeit duschen oder baden, wenn es sich dabei um eine normale, nicht zu vermeidende Geräuschentwicklung handelt. Duschen und Baden gelten in der Regel als "sozialadäquates Handeln" und entsprechen einer normalen Nutzung der Mietwohnung.

Nachts duschen, baden - Mieter müssen Lärmbelästigung, Ruhestörung unterlassen

Die Nutzung des Badezimmers und z.B. dadurch entstehende Wassergeräusche, durch die sich andere Mieter gestört fühlen können, ist allein kein Grund für eine Mietminderung, da es sich um einen normalen Gebrauch der Mietwohnung handelt.

Zwischen 22 und 6 Uhr gilt die Nachtruhe - andere Mieter können aber nicht verlangen, dass man auf das Duschen (oder Baden) wegen damit verbundener und störender Geräusche generell verzichtet - schließlich kann das Duschen oder Baden erforderlich sein, auch mit einem ausgeübten Beruf, nächtlichen Arbeitszeiten usw. zusammenhängen. 

  • Nächtliches Baden oder Duschen und dadurch normal entstehende Geräusche, die nicht zu lange dauern, sind erlaubt.

Nächtliches Duschen, Baden - zeitliche Beschränkung wegen der Dauer kann möglich sein

Für das Duschen und Baden können keine bestimmten Tageszeiten vorgesehen werden - die Körperreinigung, die Nutzung eines Badezimmers nach 22 Uhr, kann weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung wirksam verboten sein.

  • Allerdings sollte man es mit der zeitlichen Dauer der nächtlichen Körperflege nicht übertreiben, nicht stundenlang Baden oder Duschen.

Ruhestörung durch Baden oder Duschen - nachts nicht zu lange duschen oder baden

Gerichtlich wurde schon geurteilt, dass die Dauer eines nächtlichen Badens / Duschens, und die davon ausgehenden, von anderen hinzunehmenden normalen Störgeräusche, beschränkt ist.

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, dass innerhalb von 30 Minuten das Duschen und auch alle anderen damit verbundenen geräuschverursachenden Handlungen je Haushaltsmitglied abgeschlossen sein müssen - auch das Trocknen, Reinigen der Duschwanne etc.

Bad nehmen, Duschen - Mieter sind durch Lärm von Nachbarn gestört - Mietminderung

Anders kann es aber immer sein, wenn Mieter bei einer Körperpflege laut Radio hören, unter der Dusche singen... oder Sexgeräusche entstehen.

Lärmverursachende Handlungen berechtigen Vermieter zu einer Abmahnung, und wenn es sich um erhebliche Störungen handelt, dann kann daraus ein Kündigungsrisiko für Mieter entstehen.

Bevor sich gestört fühlende Mieter eine Mietminderung vornehmen: Es sollte eine rechtliche Beratung erfolgen. Zu empfehlen ist, dass zum Nachweis der Lärmbelästigung ein Lärmprotokoll erstellt wird.



Redaktion


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