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Baufreiheit - Platz für Handwerker in der Mietwohnung schaffen

Will der Vermieter Arbeiten in der Wohnung durchführen und ist dies nicht ohne das Wegräumen von Möbeln, Sachen möglich, dann stellt sich oft die Frage, wer ist für die Vornahme dieser Arbeiten, die Schaffung der sogenannten Baufreiheit, Platz für Handwerker, schaffen zuständig und was ist mit den Kosten, die für diese Arbeiten deswegen entstehen? 

Mieter müssen keine Baufreiheit, Platz für auszuführende Arbeiten von Handwerkern schaffen

Mieter sollten in eigenem Interesse Sachen räumen, Möbel abdecken - selbst schützt man seine Sachen in der Regel besser.

Baufreiheit - Mietern steht für Aufwendungen, Auslagen Kostenerstattung zu  

Für Aufwendungen, die Mietern im Rahmen der Schaffung der Baufreiheit und auch im Rahmen der Ausführung späterer Arbeiten entstehen, kann der Mieter Aufwendungsersatz vom Vermieter verlangen. 
Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz.

Kostenerstattung für Mieter vom Vermieter - Höhe, Stundenlohn

Baufreiheit schaffen für Modernisierung?

Es gilt zwar auch bei Modernisierungsarbeiten, dass die Mieter nicht verpflichtet sind, für "Baufreiheit" zu sorgen. Aber:

Im Falle von Modernisierungsmaßnahmen werden vom Vermieter bezahlte Aufwendungen des Mieters bei der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt.

Instandsetzung, Modernisierung - Mieter hat Kosten wegen Arbeiten.

Mieterhöhung Modernisierung - Kosten für Instandhaltung, Reparaturen.

Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter ankündigen.

Handwerker brauchen Platz für Arbeiten in der Wohnung - Vermieter muss für Platz sorgen

  • Der Vermieter muss Mieter über geplante Maßnahmen zur Schaffung der Baufreiheit rechtzeitig informieren.
  • Manchmal müssen Möbel (z.B. ein Einbauschrank) fachgerecht abgebaut, zwischengelagert und wieder aufgebaut werden.
  • Der Vermieter muss darüber informieren, wohin Einrichtungsgegenstände verbracht werden sollen, wenn diese in der Wohnung des Mieters nicht zwischengelagert werden können. 
  • Der Vermieter hat jeweils rechtzeitig den Beginn von Arbeiten für die Schaffung der Baufreiheit und Arbeiten durch Handwerker mitzuteilen.

Baufreiheit - Vereinbarung mit Vermieter schließen, die Einzelheiten regeln

Bei umfangreichen Arbeiten muss vielleicht sogar die Wohnung vom Mieter geräumt werden.

  • Wichtig ist dann z.B. die Klärung über die Dauer der Arbeiten, was ist wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, muss man zeitweilig umziehen, bekommt man eine Ersatzwohnung?
  • Es ist sehr zu empfehlen, dass zur Schaffung der Baufreiheit, und über die auszuführenden Arbeiten, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen wird. 
  • Wenn die wesentlichen Fragen zum Ablauf der Arbeiten mit dem Vermieter geklärt sind, dann muss der Mieter für die Schaffung der Baufreiheit den Zutritt zur Wohnung gewähren, anschließend Firmen für die eigentlichen Arbeiten in die Wohnung lassen.

Anspruch auf Mietminderung bei umfangreichen Bauarbeiten

Bei größeren Arbeiten in Haus oder auch der eigenen Wohnung kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
Renovierung, Bauarbeiten - Mietminderung wegen Lärm, Schmutz.