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Als Mieter Raumteiler, Zwischenwand in die Wohnung einbauen

Wollen Mieter eine Trennwand in der Wohnung fest einbauen, z.B. mit Dübel und Schrauben in einer Wand, dem Boden, vielleicht auch noch an der Decke die Zwischenwand befestigen, dann sollte vor Ausführung des Einbaus eines Raumteilers immer die Zustimmung, die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden.

Einbauten sind vom Vermieter zu genehmigen - Regelung im Mietvertrag der Wohnung

Steht im Mietvertrag, dass Einbauten nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig sind, dann ist eine solche Vertragsregelung, auch als Allgemeine Geschäftsbedingung im Formularmietvertrag, wirksam. 

Für die Beantragung einer Erlaubnis zum fachgerechten Einbau können Sie unseren

Musterbrief nutzen
Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter 

Erteilt der Vermieter die Erlaubnis, dann regeln Sie am besten auch gleich, was am Ende des Mietvertrags mit der Zwischenwand passieren soll: 
Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags 

Vermieter verlangt Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Trennwand

Ist eine Trennwand in der Mietwohnung ohne Genehmigung eingebaut worden, dann kann das zum durchsetzbaren Anspruch des Vermieters auf Entfernung, Abbau der Trennwand führen. 

Beispiel

Ein Mieter hatte in seiner Wohnung eine mehrere Meter lange Trennwand aus Rigips mit Tür und Türzarge eingebaut.
Im Mietvertrag befand sich die Regelung, dass sämtliche baulichen Maßnahmen des Mieters nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig sind. 

  • Da der Mieter die Zustimmung nicht eingeholt hatte, verlangte der Vermieter die Beseitigung der Trennwand und verklagte seinen Mieter auf Entfernung der Rigipswand.

Einbau Raumteiler in Mietwohnung ohne Erlaubnis  - Zwischenwand ist zu entfernen - Urteil

Das mit dem Fall befasste Gericht entschied nach eingehender Prüfung, dass die Trennwand durch den Mieter entfernt werden muss, da es eine nicht erlaubte bauliche Veränderung sei, ein Eingriff in die Bausubstanz.

Raumteiler, Zwischenwand in der Wohnung - Eingriff in die Bausubstanz durch Mieter

Für die Befestigung der Trennwand wurde nicht nur in den Wänden, sondern auch in den Fußboden Löcher gebohrt.

Mittlerweile gibt es Raumteilungsysteme, die nicht besonders befestigt werden müssen. Vielleicht ist ein solches System ausreichend, denn dafür braucht man keine Genehmigung des Vermieters, und es lässt sich ganz einfach zurückbauen.

Einbau einer Zwischenwand nicht vergleichbar mit dem Anbringen von Regalen

Während das Bohren und Anbringen von Dübeln in Wänden für Regale oder Bilder grundsätzlich erlaubt ist, können Mietereinbauten, die darüber hinausgehen, im Einzelfall vom Gericht als vertragswidrige Nutzung angesehen werden.


    Redaktion


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