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Möbel in der Wohnung stellen - Abstand von der Wand erforderlich?

Werden Möbel in der Wohnung direkt an die Wand gestellt, so kann das, besonders wenn es sich um Außenwände handelt, zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung führen. Der Grund: das Aufstellen von Möbeln an einer Außenwand kann zu einer unzureichenden Belüftung, Luftumwälzung führen.

Gibt es Beschränkungen für das Aufstellen von Möbeln in der Mietwohnung?

  • Grundsätzlich sind Mieter berechtigt, die Wohnung nach eigenen Wünschen einzurichten, Möbel nach ihrem Wunsch aufzustellen, also auch an Außenwänden. 

Mietvertragliche Regelung - Vermieter will, dass an den Außenwänden keine Möbel stehen

An Außenwänden stehende Möbel können aber zu Feuchtigkeitsschäden führen. Vermieter sehen sich mit diesem Problem häufiger konfrontiert.

Dies führt sogar dazu, dass in manchem Mietvertrag steht, dass Mieter an den Außenwänden keine Möbel stellen dürfen.

Oder Vermieter verlangen, dass Möbel in der Wohnung mit größerem Abstand von den Wänden gestellt werden.

Vermieter verlangt größeren Abstand der Möbel von den Wänden in der Wohnung

Müssen Mieter beim Aufstellen der Möbel, Einrichtung auf einen Abstand von der Wand achten, dürfen Vermieter den Abstand vorschreiben?

Eine solche Regelung wird als unwirksam angesehen, und zwar nicht nur, wenn es sich um eine Formularklausel handelt, sondern auch bei einer individuellen Vereinbarung.

Feuchtigkeit, Schimmel hinter Möbeln - dies kann auch ein baulicher Mangel sein

Feuchtigkeit entsteht immer in einer Wohnung, z.B. durch das Trocknen von Wäsche, Kochen, Duschen oder Baden und vieles mehr. Diese wird von warmer Luft aufgenommen, und schlägt sich dann an kalten Wandflächen nieder.

Kann die Luft gut an den Wänden vorbeiströmen, zirkulieren, dann gleichen sich die Temperaturunterschiede besser aus.

Stehen Möbel direkt oder sehr dicht an der Wand, dann kann es dazu kommen, dass sich dort, also hinter einer Schrankwand, einem Schrank, Feuchtigkeit hält, und dann möglicherweise Schimmel entsteht.
Schimmel hinter Möbeln, Schrankwand in der Mietwohnung 

  • Oft geschieht das an kalten Außenwänden im unteren Bereich der Wand.

Eine kalte Außenwand liegt in der Regel im Verantwortungsbereich des Vermieters - Wände der Wohnung müssen so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern zu Möbeln keine Feuchtigkeitsschäden bilden können.

Fußbodenleisten in Zimmern nicht entfernen - Scheuerleisten sorgen für Abstand von der Wand

Scheuerleisten verhindern, dass man beim Scheuern / Wischen oder Saugen des Fußbodens mit dem Gerät an die Wand schlägt.

  • Die Fußbodenleisten dienen aber auch dazu, einen Abstand der Möbel von der Wand zu halten.
  • Deshalb sollte immer geprüft werden, bevor man als Mieter Fußbodenleisten entfernt, ob es sich um eine kalte Außenwand handelt.
  • Ist das so, dann sollten die Leisten nicht entfernt werden.
Hinweis


Beendigung des Mietvertrags:
​​​​​​​Im Rahmen der Rückgabe der Wohnung sind vom Mieter entfernte Fußbodenleisten wieder anzubringen.

Fußbodenleisten, Scheuerleisten wurden entfernt - Schimmelbildung, Feuchtigkeit als Folge

Wurden Scheuerleisten entfernt und Möbel direkt an Außenwänden aufgestellt, dann könnte es erst dadurch zu einem Feuchtigkeitsschaden und Schimmelbildung gekommen sein - Mieter könnten für einen entstandenen Schaden zum Teil, vielleicht sogar ganz verantwortlich sein. 

  • Es kann auch so sein, dass Mieter nur eine Teilschuld oder keine Schuld haben, denn der Vermieter ist verantwortlich für mangelhafte bauphysikalische Eigenschaften seiner Wohnung. Ist auch in anderen Wohnungen ein Feuchtigkeitsschaden (Schimmel), dann kann dies ein Hinweis auf mangelhafte bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes sein.
    ​​​​​​​Schimmel in der Mietwohnung - bauartbedingte Ursache 

Kommt es deswegen zum Streit mit dem Vermieter, dann wird das Gericht einen Gutachter beauftragen, der die Schadensursache feststellt.

Hinweis