Logo

Fahrrad mit in die Mietwohnung nehmen - Abstellen dort erlaubt?

Oft sollen Fahrräder vor Witterungseinflüssen geschützt werden, nicht nur im Winter - und teure Fahrräder hat man zum Schutz vor Diebstahl und Beschädigungen sowieso lieber in seiner nächsten Umgebung. Daher bietet sich die Wohnung als Ort fürs Abstellen geradezu an. 

Fahrrad vor Witterungseinflüssen schützen - Abstellen in der Mietwohnung erlaubt?

Zunächst sollte der Mietvertrag und die Hausordnung geprüft werden, ob eine Regelung zum Abstellen von Fahrrädern enthalten ist.

  • Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung eine Bestimmung, dass ein Fahrrad nicht in der Wohnung abgestellt werden darf, dann kann dieses Verbot wirksam sein, wenn im oder am Haus andere Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. 
  • Ist kein geeigneter Abstellraum oder eine Abstellmöglichkeit vorhanden ist, so ist es möglich, dass das Fahrrad mit in die Mietwohnung genommen werden darf.

Der Vermieter darf ggf. verlangen, dass normale Alltagsfahrräder im Mieterkeller abgestellt werden, wenn dieses zumutbar ist, der Keller ausreichend Platz bietet und zugänglich ist, oder andere Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück vorhanden sind.

    Teures Fahrrad mit in die Wohnung nehmen - Diebstahlsrisiko mindern, Schäden vermeiden

    Der Vermieter kann nicht erwarten, dass wertvolle, teure Räder im Hof abgestellt oder in einem Fahrradabstellraum untergestellt werden, denn das Risiko von Beschädigungen und das Diebstahlsrisiko ist an solchen Stellen deutlich erhöht.

    • Dies muss deshalb vom Mieter nicht akzeptiert werden, auch wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag eine andere Regelung vorschreibt.

    Mieterkeller bietet für das Abstellen wertvoller Fahrräder keine ausreichende Sicherheit

    Auch der Hinweis des Vermieters, der Keller des Mieters sei für das Abstellen wertvoller Fahrräder dann zu nutzen, ist unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Diebstahl kein besonders sicherer Platz, denn teure Räder sind auch im Mieterkeller nur unzureichend geschützt. 

    • Es ist deshalb zulässig, teure Räder in der Wohnung oder auch auf dem Balkon abzustellen, das Diebstahlrisiko und das Risiko wegen Beschädigungen zu mindern.
    • Gerichtsurteile haben das Abstellen (und damit auch das Hochtragen durchs Treppenhaus) von wertvollen Rädern in die Wohnung des Mieters als "üblichen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung" als zulässig eingeordnet.

    Warum das Abstellen, Hochtragen von Fahrrädern in die Wohnung verboten sein kann

    Gründe, warum das Hochtragen bzw. der Transport von Fahrrädern in die Wohnung eventuell nicht erlaubt sein kann:

    • Gefahr von Beschädigungen der Wände des Treppenhauses, des Treppengeländers,
    • mögliche Beschädigung eines Aufzuges,
    • stärkere Verschmutzungen des Treppenaufgangs. 
    • Auch wenn es sich um wertvolle Fahrräder handelt, könnte ein Verbot, solche Räder mit in die Wohnung zu nehmen, eventuell dann vom Vermieter durchgesetzt werden, wenn sich an den Wänden im Treppenhaus z.B. eine wertvolle Holzvertäfelung befinden würde, die vor Beschädigungen geschützt werden soll.

    Liegen beim Vermieter aber keine besonderen Interessen vor, dann dürfte es sich um eine übliche, vertragsgemäße Nutzung der Wohnung handeln.

    Gericht entscheidet über Zulässigkeit ein Fahrrad durchs Treppenhaus zu tragen

    Kommt es zum Streit vor Gericht, weil der Vermieter ein Verbot durchsetzen will, dann wird es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommen, wie eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter vorzunehmen ist. 


    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: