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Tierhaltung in Mietwohnung - Genehmigung, Erlaubnis für Mieter

Die Genehmigung zur Tierhaltung ist grundsätzlich vom Ermessen des Vermieters abhängig.
Aber: Ein Verbot des Vermieters muss vernünftigen Gründen entsprechen. 

Die Zulässigkeit der Tierhaltung in der Mietwohnung hängt davon ab, ob diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Dafür kann von Bedeutung sein, was im Mietvertrag oder der zugehörigen Hausordnung steht, und ob ein dort womöglch stehendes Verbot wirksam ist oder nicht.

Tierhaltung in Mietwohnung - generelles Verbot für Mieter einer Mietwohnung unwirksam

Eine generelle Verbotsklausel im Mietvertrag: 
Vermieter verbietet die Haltung von Hunden und Katzen 
oder der Hausordnung für die Haltung von Haustieren ist unwirksam.

Vermieter wegen einer Tierhaltung in der Wohnung um Erlaubnis fragen

Auch wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung ein generelles Verbot steht und damit unwirksam ist, müssen Mieter ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, damit dieser eine Interessenabwägung vornimmt.

Ablehnung, Verbot einer Tierhaltung in der Mietwohnung durch Vermieter

Der Vermieter muss das Interesse des Mieters an einer Erlaubnis dem Vermieterinteresse an einem Verbot gegenüberstellen.

  • Ergibt diese Abwägung, dass aus tatsächlichen Gründen die Tierhaltung nicht erlaubt wird, so hat der Vermieter dies seinem Mieter mitzuteilen.  und dem Mieter mitteilen, ob aus welchen Gründen ein Verbot ausgesprochen wird.

Sind die Gründe nicht nachvollziehbar, so kann auf die Erlaubnis zur Tierhaltung geklagt werden.

  • Irgendwelche Befürchtungen des Vermieters reichen nicht für das Verbot einer Tierhaltung.

In welchen Fällen ist Mietern die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt?

Die Beantwortung, ob Tierhaltung erlaubt ist, erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters, des Mieters und auch der weiteren Beteiligten  (z.B. Nachbarn).

Gerade die Abwägung der Interessen lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen. Dies deshalb, weil die zu berücksichtigenden Umstände der Interessenabwägung immer individuell und vielseitig sind. 

  • Fazit: Der Einzelfall entscheidet, wenn es um die Haltung von Tieren in der Mietwohnung geht.

Um unangenehme Streitfälle bei der Tierhaltung zu vermeiden, die dann zu einer Abmahnung durch den Vermieter und sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen können, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.

Im Haushalt des Mieters wird ein Therapiehund, Assistenzhund benötigt

Ein besonders gewichtiges Interesse - z.B. für einen Blindenhund oder auch einen Therapiehund - muss besonders gewertet werden: 

  • Wird ein Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken benötigt, dann bestehen gute Chancen, dass diese Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss.

Musterbrief - Vermieter um Erlaubnis für ein Haustier bitten

  • Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis.

Hier finden Sie einen Musterbrief für den Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung: 
Musterbrief - Erlaubnis für ein Haustier vom Vermieter bekommen 

    Tipp


    Nicht um Erlaubnis fragen müssen Mieter, wenn Ihr Besuch mit Hund zum Ãœbernachten kommt: 
    Wenn Mieter Besuch bekommen, ein Hund dabei ist  




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