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Einzug, Umzug - was ist mit Lärm und Einhalten der Ruhezeiten?

Bei einem Umzug oder Einzug ist Lärm meist nicht vermeidbar. Auch wenn dieser Lärm für andere Mieter störend ist, so ist normaler Lärm von anderen Mietern in der Regel zu akzeptieren. Trotzdem kann es sich bei Lärm im Rahmen eines Umzug oder Auszugs womöglich doch um eine Ruhestörung handeln. Wann dies der Fall ist, dies erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Lärm durch Einzug des neuen Mieters, Auszug des bisherigen Mieters

Ein neuer Nachbar zieht ein, der bisherige aus: Regale werden aufgebaut, abgebaut, Schränke demontiert oder zusammengebaut. Lärm ist selten vermeidbar. 

  • Der Lärm, der durch Sägen, Hämmern, Bohren und Schrauben bei einem Auszug oder Einzug entsteht, ist von anderen Mietern aber zu dulden. 

Lärm durch Umzug an Werktagen - Nachtruhe einhalten

  • Bei Einzug oder Auszug ist der tagsüber, an Werktagen, entstehende Lärm von anderen Mietern hinzunehmen, da dieser unvermeidbar ist.
    Ruhezeiten müssen daher nicht eingehalten werden, Störungen sollten aber möglichst trotzdem vermieden werden. 
    Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe, Abendruhe 
  • Der Samstag ist ein normaler Werktag.
  • Führt eine Spedition oder ein anderer Dienstleister im Auftrag des Mieters den Umzug aus, dann muss sich die Firma auch nicht an die üblichen Ruhezeiten halten.
  • Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist jedenfalls einzuhalten, in manchen Gemeinden ist auch eine Abendruhe festgelegt.

Lärm durch Umzug an einem Sonntag, Feiertag ist nicht gestattet - Ruhestörung

Es nicht gestattet, einen Umzug an einem Feiertag oder an einem Sonntag durchzuführen.

Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Regel könnte nur bestehen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass der Umzug unbedingt durchgeführt werden muss, kein Aufschub möglich ist.
Dies könnte z.B. bei einem dringend erforderlichem Umzug als Folge eines Schadensereignisses in Frage kommen.

Nächtlicher Lärm durch Einzug oder Auszug aus der Mietwohnung ist nicht erlaubt

Die nächtliche Ruhezeit ist immer einzuhalten.

  • Der einziehende bzw. der ausziehende Mieter muss die lärmenden, ruhestörenden Tätigkeiten so planen, dass solche Arbeiten außerhalb der nächtlichen Ruhezeit stattfinden.
  • Wenn Sie dringend Ruhe und Schlaf brauchen: Ist nächtlicher Lärm sehr stark, dann sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn. Hilft das nicht, dann bleibt nur die Möglichkeit die Ruhestörung zur Anzeige zu bringen. 

  • Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm, Störungen 

Bedenken Sie, dass eine gute nachbarschaftliche Beziehung mit einem neuen Nachbarn gleich sehr belastet wird, vielleicht sogar dann unmöglich ist.


Redaktion


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