Logo

Rauchen in der Wohnung - Verbot im Mietvertrag

Vereinzelt steht im Mietvertrag für eine Wohnung, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist. Ist ein solches Vervot wirksam?

Verbot zum Rauchen in der Wohnung steht im Mietvertrag - ist das Rauchverbot wirksam?

Wurde die Regelung zum Nichtrauchen nicht ausdrücklich beim Vertragsabschluss mit dem Vermieter besprochen und vereinbart, dann ist ein solches Verbot im Mietvertrag unwirksam, weil das Rauchen zur üblichen Wohnnutzung zählt.

Nachbar beeinträchtigt durch das Rauchen die Nutzung der eigenen Wohnung

Falls sich Wohnungsnachbarn durch Ihr Rauchen gestört fühlen, weil der Rauch aus Ihrer Wohnung in deren Wohnung eindringt, dann sollte überprüft werden, ob das tatsächlich stimmt.

  • Es kann sich um ein Wohnungsmangel (undichter Fußboden, Risse in der Decke) handeln, den der Vermieter dann ggf. beseitigen muss. 

Rauchen auf dem Balkon der Mietwohnung - Streit unter Nachbarn

Etwas anders sieht es beim Dauerstreitthema Rauchen auf dem Balkon aus. Wenn sich z.B. der Nachbar in der darüber liegenden Wohnung beschwert, er könne die Fenster oberhalb Ihres Balkons nicht mehr öffnen, ohne Ihren Rauch einatmen zu müssen, kann das ein ernst zu nehmender Vorwurf sein. 

  • Hier kommt es auf den Einzelfall an und vor allem darauf, wie oft und intensiv auf Ihrem Balkon geraucht wird. Wenn es irgend geht, versuchen Sie, mit dem Nachbarn direkt eine Klärung herbeizuführen, ohne dass der Vermieter in diesen Streit hineingezogen wird.
  • Lesetipp:
    Raucher und Nichtraucher - Rücksichtnahme unter Mietern

Starkes Rauchen in der Wohnung, Schönheitsreparaturen, Schadenersatz des Vermieters

Wurde in einer Wohnung stark geraucht, und verlangt der Vermieter bei Auszug, dass z.B. die Nikotinablagerungen in der Wohnung, z.B. an Decken, Wänden und Türen entfernt werden sollen, so kann dies eine berechtigte Forderung des Vermieters sein. 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: