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Untervermietung – Einzug eines Untermieters ohne Erlaubnis

Zieht ein Untermieter ohne die erforderliche Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung, so besteht wegen einer vorliegenden unerlaubten Untervermietung die Gefahr der Kündigung der Wohnung durch den Vermieter.

Brauchen Mieter eine Erlaubnis vom Vermieter für den Einzug von Angehörigen?

Z.B. für nahe Angehörige ist die Erlaubnis nicht erforderlich: 
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung? 

Hinweis


Was gilt für den Einzug von Freund, Freundin?

Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren

Untervermietung ohne Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis vom Vermieter

Sollten Sie einen Untermieter ohne Erlaubnis des Vermieters aufgenommen haben, so sind die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden: 

  • Wenn Sie vor der Aufnahme eines Untermieters keinen Antrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis bei dem Vermieter gestellt haben, so ist eine ordentliche fristgemäße und berechtigte Kündigung des Vermieters kaum noch abzuwehren.
    Es nützt Ihnen dann nichts mehr, dass Sie eventuell eigentlich einen Anspruch auf die Untervermietung hatten. 
  • Mieter sollten einen Untermieter, für den die Erlaubnis vorliegen muss, erst dann bei sich einziehen lassen, wenn der Vermieter die schriftliche Erlaubnis erteiult hat.

Einzug des Untermieters ohne Genehmigung, aber nach Antrag auf Untermieterlaubnis

Haben Sie vor der Aufnahme des Untermieters einen Antrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis bei dem Vermieter gestellt, dann besteht für Sie noch eine große Möglichkeit, die ordentliche fristgemäße Kündigung des Vermieters abzuwehren. 

Hinweis


Wurde vor dem Einzug des Untermieters ein Antrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis gestellt und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Untervermietung vor, so ist die ordentliche Kündigung des Vermieters unwirksam: 
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung  

Unwirksame fristgemäße Kündigung der Mietwohnung wegen unerlaubter Untervermietung

Mieter sollten ein solches Risiko nicht eingehen.

Ist der Untermieter für den Vermieter ausnahmsweise unzumutbar ist, so wäre die ordentliche Kündigung des Vermieters wirksam.

Fristlose Kündigung der Mietwohnung wegen unerlaubter Untervermietung

Die fristlose Kündigung wegen fehlender Beantragung der Untermieterlaubnis ist in der Praxis nicht das Problem, da der Vermieter Ihnen vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erteilen muss.

  • Sie haben dann die Möglichkeit, die unerlaubte Untervermietung zu beenden und damit die fristlose Kündigung zu vermeiden.