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Baum auf Balkon der Wohnung muss der Mieter entfernen

Ein vom Mieter auf dem Balkon platzierter Baum muss möglicherweise entfernt werden, wenn er zu groß geworden ist.

Balkon ist mit der Wohnung mitvermietet

Ein von der Wohnung aus zugänglicher Balkon ist mitvermietet. Mieter dürfen also auch diese Fläche nutzen und auch z.B. Möbel dort aufstellen oder Blumenkästen.

Aber das Nutzungsrecht hat Grenzen.

Baum in Blumentopf auf dem Balkon

Vor etwa 15 Jahren hatte ein Mieter in München einen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt, der auf dem teilumrandeten Balkon, einer sogenannten Loggia stand. Zwischenzeitlich wuchs der Baum, er wurde so groß, dass die Baumkrone deutlich über die Loggia hinausreichte, nach außen sichtbar war. 

Vermieterin fordert Mieter auf, Baum vom Balkon zu entfernen

Da der Baum bereits über den Balkon hinausgewachsen war, forderte die Vermieterin mehrmals die Entfernung des Baums.
Dieser Aufforderung kam der Mieter nicht nach, denn er argumentierte, dass die Bepflanzung eines Balkons nach eigenen Wünschen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehöre.

Balkonbepflanzung - Streit über Baum auf Balkon endet vor Gericht

Das Amtsgericht München (Az. 461 C 26728/15) verurteilte den Mieter, den Baum dauerhaft und fachgerecht zu entfernen.
Weil Ahornbäume mehrere Meter hoch werden, durchaus einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter erreichen, seien sie zum Halten auf Loggien in mehrstöckigen Häusern ungeeignet.

Dies sei auch in München nicht üblich und darauf, ob das an anderen Orten oder in anderen Ländern möglich sei, darauf komme es nicht an. 

Die vorliegende Pflanzung sei aufgrund ihres Umfanges einer baulichen Veränderung gleichzusetzen. 

  • Die von der Mieterin vorgenommene Stahlseilsicherung des Baums mit Starkdübeln hätte auch vom Vermieter genehmigt werden müssen und das war nicht geschehen. 

Redaktion


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