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Vermutete erneute Vertragsverletzung - Kündigung der Wohnung

Wurde ein Mieter bereits wegen einer Vertragsverletzung, kein ausreichendes Lüften und Beheizen der Wohnung führte zu Schimmelbildung, zum Schadenersatz verurteilt, so kann ein (vermuteter) erneuter Verstoß zur Kündigung des Mieters führen.

Mieter muss Schadenersatz wegen Verursachung von Schimmel in der Wohnung zahlen

In einem Urteil vom 13.04.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 39/15) die Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag des Mieters wegen einer Vertragsverletzung zu kündigen, erweitert.

Ein Mieter war rechtskräftig verurteilt worden, an den Vermieter Schadenersatz zu leisten, weil er nicht ausreichend geheizt und gelüftet und dadurch Schimmelbildung verursacht habe.
Der Mieter - der mangels Einkommen und Vermögen den Schadenersatz nicht bezahlte -, verlangte danach erneut die Schimmelbeseitigung durch den Vermieter.

Leugnen einer Vertragsverletzung kann für Kündigung der Wohnung ausreichen 

Dadurch - so der BGH - habe der Mieter seine Vertragsverletzung "beharrlich geleugnet" und damit dem Vermieter wiederum Grund für die Besorgnis gegeben, dass der Mieter nicht ordentlich auf die Wohnung achtgebe, die Obhutspflicht verletze.
Das könne als Grund für eine Kündigung ausreichen: 
Kündigung des Mietvertrags wegen Vertragsverletzung durch Mieter 

Kritik:
Gerade bei Schimmelschäden ist die Situation meist sehr kompliziert, häufig wirken verschiedene Ursachen zusammen, der Mieter hat meist keine Beweise für sein Heiz- und Lüftungsverhalten.

Bei einer solchen Problemlage das "beharrliche Leugnen" der Pflichtverletzung und die "Besorgnis", der Mieter verletze seine Pflichten, als Kündigungsgrund ausreichen zu lassen, ist schon sehr gewagt.

Für den Mieter, der sich nicht fügt, entsteht ein fast unkalkulierbares Risiko.


Redaktion


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