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Rollläden - Lärm, Ärger durch Geräusche vom Rollladen des Nachbarn

Viele fühlen sich durch das Hochziehen oder Herunterlassen von Rollläden belästigt. Wie ist das eigentlich, wenn der Nachbar die Rollläden betätigt, dieser z.B. spät abends nach Hause kommt, dann die Rollläden schließt, oder z.B. auch ganz früh morgens hochzieht.

Oder tagsüber, wenn das Schlafzimmer während der mittäglichen Ruhezeit für den Mittagsschlaf verdunkelt wird, andere Mieter durch die Betätigung eines Rollladens gestört, z.B. aus dem Mittagsschlaf geweckt werden.

Nachbar verursacht ständig Lärm mit Rollladen - Streit landet vor Gericht

Es kommt auch vor, dass absichtlich mit Rollläden Lärm verursacht wird, weil damit Nachbarn geärgert, gestört werden sollen. Für ein solches Verhalten sollten Beweise vorliegen.  

Ist keine Einigung mit dem Nachbarn möglich, dann kann so ein Streit durchaus vor Gericht landen. 

Grundsätzlich sind alle im Haus verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren: 
Hausfrieden - Jeder ist verpflichtet den Hausfrieden einzuhalten.  

Lärm durch Rollläden aus der Mietwohnung eines Nachbarn, ist das eine Ruhestörung?

Allgemein gilt:

Das Herunterlassen von Jalousien, Rollläden ist ein typisches und normales Verhalten der Mieter, gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung.

  • Es ist gleichgültig, ob Rollläden tagsüber oder nachts betätigt werden. 

Lärm, Geräusche durch Rollladen aus der Nachbarwohnung als Ruhestörung

Allein schon die Grenze zu ziehen, ob es sich um Lärm oder nur um typische Geräusche bei der Betätigung des Rollladens handelt, ist schwierig.

In einem Urteil wird dazu ausgeführt: 

Durch Rollläden entstehende Geräusche sind geringfügig und von anderen Mietern hinzunehmen - so das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 55 C 7723/10). 

  • Rollläden sollten immer vorsichtig und leise heruntergelassen und hochgezogen werden - egal zu welcher Tageszeit, natürlich auch nachts, damit Streit mit Nachbarn vermieden wird.

Mängel - Rollläden müssen ohne störenden Lärm, Geräusche zu betätigen sein

Wichtig ist, dass die Rollläden ohne Mängel sind, denn quietschende oder schrammende Geräusche beim Hochziehen oder Herunterlassen müssen von anderen Mietern nicht geduldet werden.

  • Solche Geräusche sind dann als Mangel dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser in einer angemessenen Frist für eine einwandfreie Funktion der Rollläden sorgt.
  • Mängel in der Mietwohnung können zu einer Mietminderung berechtigen, wenn der Lärm durch Rollläden erheblich ist, z.B. oft die Nachtruhe stört.

Redaktion


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