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Mietminderung bei störenden Heizungsgeräuschen in der Wohnung

Ob bei Heizungsgeräuschen, z.B. ein wahrnehmbares Klopfen oder Brummen der Heizung in der Wohnung, eine Mietminderung möglich ist, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Berechtigt ein Klopfen, Brummen der Heizung zur Mietminderung?

Besonders nachts können Geräusche einer Heizung, oder aus Heizkörpern, so sehr störend sein, dass Schlaf geraubt wird: Störende Geräusche der Heizungsanlage - ist das ein Mangel?  

  • Grundsätzlich: Der Vermieter muss für eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung sorgen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass Geräusche einer Heizung so gut wie möglich unterbleiben. 

Mietminderung wegen Brummgeräuschen der Heizung in der Mietwohnung

Das Amtsgericht Hannover (Az. 412 C 8478/13) beschäftigte sich mit in Intervallen auftretenden Brummgeräuschen einer Heizung. 

Der beauftragte Gutachter stellte das beanstandete Geräusch in der Wohnung fest, aber es lag in der Geräuschentwicklung unter 30 Dezibel. Dieser Dezibel-Wert wird häufiger in Gerichtsverhandlungen herangezogen, da er in der DIN 4109 als Grenzwert für die zulässige Geräuschentwicklung für Haustechnik-Anlagen gilt.

Störende Geräusche der Heizung - Dezibel Wert für die Bestimmung des Mangels

30 Dezibel entsprechen in etwa einem leisen Flüstern. 

Da der gemessene Wert 30 Dezibel nicht überschritt, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese Geräuschentwicklung nicht als wesentlicher Mangel einzustufen sei, daher kein Grund für eine Mietminderung vorliege - der Mieter musste die einbehaltene Mietminderung in Höhe von 10 Prozent an den Vermieter zurückzahlen. 

Heizungsgeräusche in der Mietwohnung - Gericht hält Mietminderung für berechtigt - Urteil

Ein anderes Urteil (Landgericht Berlin Az. 64 S 485/99), in dem der DIN-Wert von 30 Dezibel nicht maßgeblich war: 

  • Weil ein Gutachter tagsüber eine maximal vorhandene Geräuschentwicklung in Höhe von 23 Dezibel im u.a. betroffenen Schlafzimmer feststellte, nachts aber der Lärmpegel auf Werte von bis zu 29,7 Dezibel durch Heizungsgeräusche anstieg, bescheinigte der Sachverständige, dass gerade in der Nachtzeit eine solche Differenz zwischen dem tagsüber normal vorhandenen Geräuschpegel und der nächtlichen Geräuschentwicklung besonders störend ist. 
  • Das Gericht sprach dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 7,5 Prozent zu.
  • Ein weiteres Urteil:
    Wegen Klopfgeräuschen war eine Mietminderung von 25% während der Heizperiode möglich - es kommt immer auf den Einzelfall an.

Redaktion


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