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JobCenter - Übernahme Mietschulden durch Verpflichtungserklärung

Übernahme von Mietschulden, Mietrückständen - JobCenter oder Sozialamt können Verpflichtungserklärung abgeben.

Mietschulden - Ãœbernahme durch JobCenter oder Sozialamt

Das JobCenter oder auch das Sozialamt kann Mietrückstände / Mietschulden übernehmen, um die fristlose Kündigung der Wohnung, und damit den Verlust der Wohnung abzuwenden.

Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

Da die Anweisung von Geld bei öffentlichen Stellen häufig etwas dauert, stellt bei Ãœbernahme der Mietschulden das JobCenter eine Verpflichtungserklärung aus.

  • Die Erklärung muss vom Amt gegenüber dem Vermieter abgegeben werden.
    Eine Erklärung zur Übernahme der Mietrückstände nur gegenüber dem Mieter reicht nicht!
  • Mieter müssen sich vergewissern, dass das Amt diese Erklärung an den Vermieter schickt.

Verpflichtungserklärung des JobCenters bei Kündigung wegen Mietschulden

Bei erheblichen Mietrückständen kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist kündigen, oder sogar fristlos kündigen.

Zahlt der Mieter dann innerhalb von zwei Monaten alle Rückstände, oder legt er eine Verpflichtungserklärung des Amts vor, dann kann dadurch die fristlose Kündigung unwirksam gemacht werden.

Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 

  • Spricht der Vermieter zugleich eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung aus, dann wird die ordentliche Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht durch Nachzahlung der Mietschulden oder durch eine Verpflichtungserklärung des JobCenters unwirksam.
    Viele Ämter geben daher keine Verpflichtungserklärung mehr ab.

Aber selbst wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, kann das schiefgehen, wie ein Urteil zeigt.

Verpflichtungserklärung wegen Übernahme von Mietrückständen ist an Vermieter zu schicken

Ein Vermieter hatte wegen beträchtlicher Mietrückstände fristlos gekündigt.  Daraufhin hatte das JobCenter dem Mieter bestätigt, dass sämtliche Mietrückstände bezahlt werden. 

Das JobCenter hatte aber keine entsprechende Verpflichtungserklärung an den Vermieter geschickt.

Fehlerhafte Abgabe der Erklärung des JobCenters zur Übernahme von Mietschulden

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil vom 20.9.2018 (Az. 14 C 188/18), dass die Kündigung nicht unwirksam geworden sei. 

  • Da das JobCenter nicht gegenüber dem Vermieter eine Verpflichtungserklärung abgegeben habe, sei das, was das Gesetz verlangt, nicht erfüllt. Der Mieter wurde zur Räumung der Wohnung verurteilt.