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Altschäden in Mietwohnung - Schadenersatz bei Auszug vom Mieter

Werden bei der Rückgabe einer Mietwohnung Schäden vom Vermieter festgestellt und behauptet der Mieter, dass diese bereits zu Mietvertragsbeginn vorhanden waren, es sich um Altschäden von anderen, früheren Mieter handelt, dann muss diese Angabe beweisbar sein.

Schäden in der Wohnung sollen zu Beginn des Mietvertrags bereits vorhanden gewesen sein

In dem vor dem Amtsgericht Saarbrücken (Ueil vom 12.1.2017, Az. 120 C 12/16) verhandelten Fall, war es dem Mieter nicht möglich nachzuweisen, dass die vom Vermieter bei der Wohnungsrückgabe festgestellten Schäden nicht von ihm verursacht wurden, bereits bei Einzug in die Wohnung bestanden.

Übergabeprotokoll zum Einzug - kein Hinweis auf Beschädigungen, Mängel der Wohnung

Ein Ãœbernahmeprotokoll hat in solchen Fällen erhebliche Bedeutung: 

  • Sind Mängel aufgeführt, so kann der Mieter beweisen, dass diese nicht von ihm verursacht wurden und diese dann nicht vom Mieter bei Auszug behoben werden müssen.
  • Da sich im Wohnungsübergabeprotokoll kein Hinweis auf die Beschädigungen fand, musste der Mieter Schäden ersetzen. 

Wohnungsrückgabe - Beweis für bei Einzug bereits vorhandene Schäden

Mieter sollten immer darauf achten, dass zum Einzug in eine neue Wohnung ein Übergabeprotokoll erstellt wird, in dem vorhandene Mängel aufgeführt sind.

  • Werden zu Beginn des Mietvertrags in einem Protokoll Mängel nicht vollständig erfasst, oder gar kein Protokoll erstellt, sind aber Mängel vorhanden, so sollte man so schnell wie möglich zusammen mit (einem) Zeugen ein eigenes Ãœbergabeprotokoll erstellen und Fotos machen, damit man später in der Lage ist zu beweisen, dass Mängel schon beim Einzug vorhanden waren.

Wohnungsrückgabe - waren alte Schäden beim Einzug bereits vorhanden - Beweisfrage

​​​​​​​​​​​​​​Das Gericht: 

Der Vermieter muss beweisen, dass ein Schaden zum Auszug des Mieters vorgelegen hat, der Mieter aber müsse beweisen, dass der Schaden schon bei Einzug vorhanden war.
Einzug in neue Wohnung - Mängel, Schäden von Anfang an


Redaktion


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