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Keine Mietminderung - Mieter lässt provisorische Reparatur nicht zu

Besteht in der Wohnung ein Mangel und verweigert der Mieter provisorische Arbeiten, dann kann das zur Folge haben, dass der Mieter den Anspruch auf Mietminderung verliert.

Mängel, die eine Nutzung der Wohnung behindern, muss der Vermieter ordentlich beseitigen

Als Mieter haben Sie den Anspruch, dass der Vermieter auftretende Mängel so beseitigt, dass der Gebrauch der Wohnung nicht mehr erheblich beeinträchtigt ist. 
Mangel anzeigen - Rechte sichern

  • Provisorische Arbeiten sind keine ordentliche Vertragserfüllung. Damit müssen Mieter sich nicht zufriedengeben, es besteht ein Anspruch auf die fachgerechte Beseitigung eines Mangels.

Vermieter will proviorische Arbeiten als vorläufige Reparatur in der Mietwohnung ausführen

Aber manchmal empfiehlt es sich, provisorische Maßnahmen erst einmal zuzulassen, weil sie die Auswirkungen des Mangels verringern können.

Ausfall der Heizung, kein Warmwasser - Vermieter bietet einen Boiler und Radiatoren an

In einer Mietwohnung war die Gastherme ausgefallen, die Wohnung konnte nicht mehr beheizt werden und es gab kein warmes Wasser mehr.

Der Vermieter gab an, kurzfristig lasse sich das nicht reparieren.

Er bot an, auf seine Kosten Radiatoren aufzustellen und einen 80-Liter-Boiler aufzuhängen. Das wollte der Mieter nicht.

Mietminderung für die Zeit der Verweigerung provisorischer Arbeiten nicht möglich

Die Vertragsparteien stritten dann um die Mietminderung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied durch Urteil vom 4.12.2018 (Az. 224 C 297/18), der Mieter habe einen Anspruch auf Mietminderung (50 %) nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die provisorischen Arbeiten hätte durchführen können.

Hinweis


Herumstehende Radiatoren hätten den Gebrauch der Wohnung zweifellos auch beeinträchtigt, und ein 80-Liter-Boiler entspricht nicht der Leistung einer Gastherme.
Andere Gerichte würden die Mietminderung vielleicht nicht völlig entfallen lassen.


Redaktion


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