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Mietminderung - Schwankende Wassertemperaturen beim Duschen

Wechselnde, schwankende Wassertemperaturen beim Duschen können zur Mietminderung berechtigen.

Ist eine Wohnung mit Dusche vermietet, dann ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Dusche auch ordnungsgemäß benutzt werden kann.

Wassertemperatur beim Duschen schwankt sehr stark

Vielleicht haben Sie das selbst schon erlebt: Man steht unter der warmen Dusche, und die Wassertemperatur wechselt plötzlich zu kaltem oder sehr heißem Wasser. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann gefährlich sein, wenn man z.B. aus Schreck ausweicht und ausrutscht.

Kommt eine solche Störung häufiger vor, dann liegt darin ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss, und der auch eine Mietminderung rechtfertigen kann.

Mangel anzeigen, Mangelbeseitigung und Mietminderung verlangen

Deutliche Temperaturschwankungen beim Duschen sind ein Mangel

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ging es um Temperaturschwankungen von 13-14 Grad Celsius.

  • Während des Duschens stieg die Wassertemperatur ganz plötzlich von rund 47 Grad auf 60 bis 61 Grad Celsius an.

Schwankende Wassertemperaturen, wenn andere zur gleichen Zeit Wasser verbrauchen

Das passierte immer dann, wenn zur gleichen Zeit ein anderer Mieter des Hauses ebenfalls Wasser aus der Hausleitung entnahm. Ein Gutachter bestätigte diesen Sachverhalt.

  • Das Amtsgericht stellte fest, dass die festgestellte Temperaturschwankung ein erheblicher Mangel ist, weil es, besonders in einem Mehrfamilienhaus, recht häufig und unerwartet zu diesen Schwankungen beim Duschen kommen kann - der Sachverhalt sei eine sehr unangenehme Erscheinung für den Mieter.

Mietminderung wegen des Mangels

Der Einwand des Vermieters, der Mieter könne doch anstatt eines Duschbades ein Wannenbad nehmen, wurde nicht akzeptiert.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sprach dem Mieter im Urteil vom 27.3.2003 (Az. 204 C 349/02) eine Mietminderung in Höhe von 13 Prozent zu.