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Beleidigung der Nachbarn durch Mieter - Kündigung der Wohnung

Werden Mieter durch Pöbelei und Bedrohung von einem Nachbarn unter Druck gesetzt, so kann das, je nach der Schwere der Vorkommnisse, zur Kündigung der Wohnung für diesen Nachbarn führen.

Streitigkeiten zwischen Mietern - Hausfriedensstörung, Drohungen

Streitigkeiten zwischen Bewohnern eines Hauses kommen vor, und nicht selten haben alle Beteiligten einen gewissen Anteil daran.

Deshalb kommt es selbst bei heftigen Auseinandersetzungen oft nicht zur Kündigung eine Wohnungsmietvertrages durch den Vermieter, oder die Kündigung wird am Ende, falls der Streit vor Gericht landet,  als nicht angemessen beurteilt.

Das Amtsgericht München hat in einem Fall am 10.2.2017 anders entschieden (Az. 474 C 18956/16) und eine fristlose Kündigung bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Randale und Pöbelei - Mieter beleidigt und bedroht Nachbarn

Ein Mieter hatte in seiner Wohnung seine Freundin geschlagen und Mobiliar zertrümmert. Die Freundin war dann aus der Wohnung geflüchtet und hatte bei den Nachbarn Sturm geklingelt. Die forderten den Mieter auf, sofort aufzuhören. Der Mieter beleidigte und bedrohte die Nachbarn. Die Nachbarn zogen sich dann in ihre Wohnung zurück. 

Der Vermieter wurde von dem Verhalten des Nachbarn informiert, kündigte den Mietvertrag fristlos.

Beleidigung und Bedrohung der Nachbarn durch Mieter - fristlose Kündigung Mietvertrag

Das Amtsgericht war nach Vernehmung von Zeugen überzeugt, dass es massive Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Nachbarn gab. Auch wenn die Beteiligten in einem Haus im sozialen Wohnungsbau lebten, sei solch ein Verhalten nicht hinzunehmen.

Mitbewohner, Lebensgefährte beleidigt andere Mieter, Nachbarn

Die Kündigung der Wohnung ist auch möglich, wenn nicht der Mieter selbst, sondern der Lebensgefährte für Störungen des Hausfriedens verantwortlich ist.
So das Landgericht München I mit Urteil v. 24.02.2020, Az. 14 S 16539/19  und Beschluss des Bundesgerichtshofs:

  • Streitigkeiten mit Nachbarn, die vom Lebensgefährten einer Mieterin ausgelöst werden, können zur Kündigung des Mietvertrags für den Hauptmieter führen.
    Beschluss Bundesgerichtshof v. 25.08.2020, BGH, Az.  VIII ZR 59/20.