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Modernisierungsmieterhöhung - Kosten der Renovierung 

Werden durch eine Modernisierungsmaßnahme Renovierungsarbeiten für die Wohnung des Mieters erforderlich, dann können die dafür vom Vermieter bezahlten Kosten bei der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden.

Renovierungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen als Teil der Mieterhöhung

Der Fall: Im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme wurden Renovierungsarbeiten erforderlich. Die Kosten für die Renovierung waren Bestandteil der Modernisierungsmieterhöhung. Durch die Modernisierungsarbeiten war eine Renovierung an einer Wand erforderlich geworden. 

Mieter rechnet die Kosten der Renovierung aus der Modernisierungsmieterhöhung heraus

Der Mieter war nicht damit einverstanden, dass der Vermieter im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung auch die Renovierungskosten in seiner Wohnung geltend machte.

Der Mieter verweigerte die Zahlung des in die Mieterhöhung einberechneten Kostenanteils für die Renovierung und der Vermieter klagte auf die Zahlung der gesamten Mieterhöhung für die von ihm berechnete Modernisierungsumlage.

Modernisierung - Renovierungskosten können für die Mieterhöhung berücksichtigt werden

Der Bundesgerichtshof entschied: Die Kosten einer durch Modernisierungsarbeiten erforderlich werdenden Renovierung zählen zu den Modernisierungskosten und können bei der Modernisierungsumlage / Modernisierungsmieterhöhung in die Berechnung einbezogen werden, Urteil zu (Az. VIII ZR 173/10)

Aufwandsentschädigung für Mieter als Teil einer Modernisierungsmieterhöhung

Auch Aufwandsentschädigungen, die man als Mieter im Rahmen einer Modernisierung gegenüber dem Vermieter geltend macht (auch für eine selbst vorgenommene Renovierung), können als Modernisierungsmieterhöhung auf die Miete umgelegt werden: 

Aufwendungsersatz, Kosten für Mieter - Instandsetzung, Modernisierung


Redaktion


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