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Betriebskostenabrechnung enthält neue Betriebskosten 

Wurde für die Wohnung eine neue Betriebskostenabrechnung zugestellt, und sind darin neue Betriebskosten enthalten, dann sollte genau geprüft werden, ob die neuen Betriebskosten tatsächlich zu zahlen sind.

Vereinbarung über die Zahlung der Betriebskosten, Nebenkosten für die Mietwohnung

Im Mietvertrag - oder durch eine spätere Änderung - kann vereinbart werden bzw. sein, dass Sie die Betriebskosten tragen müssen. 

  • Es reicht aus, wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.
  • Dann sind alle in den Betriebskostenverordnungen ausdrücklich aufgeführten Kostenarten umlegbar.
  • Sollen Kostenarten umlegbar sein, die nicht im Katalog der Verordnungen stehen, so muss ausdrücklich festgelegt sein, welche weitere Kostenart umgelegt wird.

Neue Betriebskosten - muss der Mieter neue Betriebskosten zahlen?

Häufig enthalten Mietverträge auch das Recht des Vermieters, neu entstehende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Z.B. stehen Hausmeisterkosten im Katalog der Betriebskostenverordnung.

  • Wenn bisher kein Hausmeister vorhanden war, ein Hausmeister neu beauftragt wird, so berechtigt dies den Vermieter die Kosten des Hausmeister künftig umzulegen.
    (Teilweise wurde von Gerichten verlangt, dass der Vermieter solch eine zusätzliche Kostenart mitteilen muss, und erst dann für die Zukunft berücksichtigen darf.) 

Nicht immer sind neue Betriebskosten aus der Betriebskostenabrechnung erkennbar

Neue Betriebskosten sind nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar.

Kostensteigerungen einzelner Positionen können ein Hinweis sein, z.B. wenn sich Versicherungskosten verteuert haben.

Es ist in diesen Fällen nicht ersichtlich, ob die Kostenerhöhung auf eine Prämienerhöhung zurück geht, oder ob  der Vermieter eine neue Versichering abgeschlossen hat

Neue Betriebskostenabrechnung - Kostenerhöhung bei den sonstigen Betriebskosten

Auch als "sonstige Kosten" können Beteriebskosten nur auf die Mieter umgelegt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Dies trifft besonders auf die sogenannten "Sonstigen Betriebskosten" zu. 

  • Allein der Hinweis im Mietvertrag, dass "Sonstige Betriebskosten" zu zahlen sind, reicht nicht dafür aus, dass der Vermieter einfach unter dieser Position Betriebskosten abrechnet.
  • Sollen unter der Position Sonstige Betriebskosten Nebenkosten umgelegt werden, dann sind diese in der Regel gegenüber Mietern im Mietvertrag zu benennen, oder müssten in einer sonstigen geschlossenen Vereinbarung zum Mietvertrag aufgeführt sein.

Beispiele

Berechnung von Sonstigen Betriebskosten:

- Kosten für die Wartung von Feuerlöschern,

- Gern erscheinen z.B. in der Abrechnung unter "sonstige Betriebskosten" auch Kosten für die Dachrinnenreinigung, oder

- der Reinigungsservice für Fußmatten:
Mietkosten, Reinigungsservice für Fußmatten als Betriebskosten 

Mieter können verpflichtet sein, einer Änderung zu den Betriebskosten zuzustimmen

Änderungen am Verteilerschlüssel können manchmal vom Vermieter einseitig festgelegt werden: Betriebskosten - Welcher Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel gilt?

In Streitfällen können Gerichte auch entscheiden, dass Mieter verpflichtet sind, eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen, bzw. einer Änderung zu den Betriebskosten zuzustimmen.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn bisher der Wasserverbrauch "nach Köpfen" abgerechnet wurde, der Vermieter aber zur Messung des Kaltwasserverbrauchs Einzelwasseruhren in den Wohnungen installiert hat, oder Rauchmelder eingebaut wurden, die gewartet werden müssen.


Redaktion


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