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Unverhältnismäßige Mietsteigerungen durch Modernisierungen

Durch die Modernisierung von Wohnungen kommt es häufig zu einer Verdopplung der Miete, auch Mietsteigerungen auf das Dreifache sind nicht selten. So wünschenswert es ist, dass Wohnungen modernisiert werden - den Bewohnern nützt das nur etwas, wenn sie die Wohnung danach noch bezahlen können.

Vermieter dürfen die Kosten einer Modernisierung auf die Miete aufschlagen

Der Vermieter ist aber berechtigt, die Kosten der Modernisierung voll auf die Mieter umzulegen, und zwar mit einem Betrag von 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr, und ohne jede zeitliche Begrenzung.

Berliner Mieterverein belegt starke Mietsteigerungen nach Modernisierungen

Der Berliner Mieterverein hat 200 Modernisierungsfälle untersucht und die Ergebnisse vorgestellt:

  • Im Durchschnitt stellte die Studie angekündigte Mietsteigerungen um 42 % fest, durchschnittlich um 2,44 €/qm bzw. 186,37 €.
  • Zwar gibt es Wohnungen, die unter diesem Durchschnitt bleiben, aber andererseits auch zahlreiche Wohnungen mit weit höheren Mietsteigerung um über 4 € bis über 13 € pro qm.
  • In fast zwei Drittel der Fälle (62,46 %) soll die Miete um über 60 % steigen.
  • In 27 Fällen (13,64 %) soll eine Steigerung der Nettokaltmiete um mehr als 200 % die Folge sein, die Miete sich also verdreifachen.

Mietenexplosion durch energetische Modernisierungen - Mieten steigen kräftig

Oft handelt es sich um energetische Modernisierungen. Daher wurde auch untersucht, welche Maßnahmen ausgeführt werden. Die für die Klimabilanz wichtigste Umstellung auf erneuerbare Energie kam nur in wenigen Fällen vor. Hauptpreistreiber ist die Dämmung der Außenwände - das ist gerade beim in Berlin häufigen gründerzeitlichen Baubestand sehr fragwürdig.

  • Nur bei einer sehr kleinen Zahl von Fällen konnte eine tatsächliche Reduktion des Energieverbrauchs nach Modernisierung festgestellt werden.

Es zeigt sich: Die gesetzliche Möglichkeit (§ 559 BGB), Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen, führt dazu, dass praktisch keine Kostenkontrolle stattfindet und keine Prüfung, ob die Maßnahmen sinnvoll und effizient sind.

Mietsteigerung durch Modernisierung für Haushalte mit niedrigen Einkommen

Gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen sind häufig nicht in der Lage, diese Mietsteigerungen zu tragen.

Der Berliner Mieterverein verlangt die Abschaffung der Kostenumlage: Der Vermieter könnte dann bei der nächsten Erhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die verbesserte Ausstattung in Ansatz bringen.

Als Übergang bis zur Abschaffung der Vorschrift schlägt der Berliner Mieterverein stärkere Begrenzungen der Umlage vor, und eine bessere Berücksichtigung sozialer Härten, bereits bei der Klärung, welche Modernisierungsmaßnahmen geduldet werden müssen.

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1725.htm


Redaktion


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